Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Hohenheim (Institut für Betriebswirtschaftslehre - Lehrstuhl für Rechnungswesen und Finanzierung), 82 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Immaterielle Vermögenswerte wie etwa Marken, Patente, Kundenbeziehungen und der Mitarbeiterstamm sind nicht selten zu zentralen Bestandteilen im Hinblick auf den Unternehmenswert geworden. Mit der Verabschiedung des IFRS 3, IAS 36 und IAS 38 im März 2004 hat das IASB einen Schritt in diese Richtung gemacht, um den neuen externen Informationsansprüchen Rechnung zu tragen. Mit der erfolgten Einführung dieser Standards geht u.a. die Maßgabe einher, dass die übernommenen Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu bewerten sind. Durch die Normierung neuer Aktivierungskriterien für immaterielle Vermögenswerte, die in ihrer Schnittschärfe deutlich hinter dem Kriterium des entgeltlichen Erwerbs zurückstehen, wird auch eine Ausweitung des Aktivierungsumfangs für immaterielle Vermögenswerte begründet. Allerdings sehen sich die betroffenen Unternehmen vor dem Hintergrund der bestehenden Regelungen nun mit der Problematik der bilanziellen Behandlung dieser immat. Vermögenswerte konfrontiert. Im Kern lässt sich die Problematik der Abbildung immat. Vermögenswerte auf die beiden Fragen reduzieren, ob und in welcher Höhe ein solcher Vermögenswert vorliegt. Die Antwort auf die erste Frage ist dabei in den Standards IFRS 3 und IAS 38 zu finden und wird in dieser Arbeit für den Fall der erworbenen immat. Vermögenswerte dargestellt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes, insb. im Bereich der nicht bilanzierten immat. Anlagenwerte, dient der Beantwortung der zweiten Frage. Sie kann im konkreten Fall zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen, da die etablierten Verfahren zur Bemessung der Anschaffungswerte durch bislang selten erprobte Verfahren der Zeitwertbemessung ersetzt werden müssen. Die Ermittlung des Fair Value wird damit zum Kernproblem der Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften. Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften beschränken sich hierbei primär auf die Nennung der übergeordneten Bewertungskonzepte. Wie die konkrete Umsetzung der Bewertungsverfahren zu erfolgen hat, wo ihre Besonderheiten und Probleme liegen, ist aus den Standards jedoch nicht eindeutig ersichtlich. Diesem Aspekt, der Ermittlung des Fair Value für erworbene immaterielle Vermögenswerte ist der Großteil der vorliegenden Arbeit gewidmet, wobei das Hauptaugenmerk auf der technischen Umsetzung der einzelnen Bewertungsmethoden liegt.
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