Die Verfasserin untersucht den Umgang verschiedener staatlicher Ebenen mit der Häufung von Immissionen im Zeitalter der industriellen Revolution. Im Spannungsfeld zwischen Eigentumsrecht, Gewerbefreiheit, Volkswirtschaft und Gesundheitsfürsorge entschieden sich die deutschen Staaten bewußt für die Industrialisierung und betrachteten Immissionen als notwendiges Übel. Dies zeigt die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Immissionsschutzes.
Generalpräventive Gefahrenabwehr führte man im Rahmen der Neuordnung der Gewerbeverfassungen nur für die Immissionen ein, die aus gesundheitspolizeilicher Sicht völlig untragbar schienen. An die Stelle des zuvor vorhandenen zivilrechtlichen Beseitigungsanspruchs betroffener Nachbarn trat bald ein Schadensersatzanspruch in Geld. Einzelne wichtige Industriezweige entpflichtete der Gesetzgeber auch davon. In den Kodifikationen des Kaiserreiches ersetzte man zivilrechtlichen Immissionsschutz fast vollständig durch gewerbepolizeiliche, an die staatliche Zielsetzung »Industrialisierung« angepaßte Gesetze.
Generalpräventive Gefahrenabwehr führte man im Rahmen der Neuordnung der Gewerbeverfassungen nur für die Immissionen ein, die aus gesundheitspolizeilicher Sicht völlig untragbar schienen. An die Stelle des zuvor vorhandenen zivilrechtlichen Beseitigungsanspruchs betroffener Nachbarn trat bald ein Schadensersatzanspruch in Geld. Einzelne wichtige Industriezweige entpflichtete der Gesetzgeber auch davon. In den Kodifikationen des Kaiserreiches ersetzte man zivilrechtlichen Immissionsschutz fast vollständig durch gewerbepolizeiliche, an die staatliche Zielsetzung »Industrialisierung« angepaßte Gesetze.