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Das Handbuch liefert speziell den kommunalen Vollstreckungsbehörden einen schnellen und umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen zur Realisierung ihrer Forderungen öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Natur.
Soll eine Gemeinde ihre Forderungen bei Gericht lediglich anmelden oder ist sie besser beraten, einem bereits angeordneten Verfahren beizutreten? Ab welchem Stadium sollte sie selbst einen entsprechenden Antrag auf Immobiliarvollstreckung stellen? Diese und andere wichtige Fragen werden kompetent und ausführlich…mehr

Produktbeschreibung
Das Handbuch liefert speziell den kommunalen Vollstreckungsbehörden einen schnellen und umfassenden Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen zur Realisierung ihrer Forderungen öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Natur.

Soll eine Gemeinde ihre Forderungen bei Gericht lediglich anmelden oder ist sie besser beraten, einem bereits angeordneten Verfahren beizutreten? Ab welchem Stadium sollte sie selbst einen entsprechenden Antrag auf Immobiliarvollstreckung stellen? Diese und andere wichtige Fragen werden kompetent und ausführlich beantwortet.

Neben den kommunalen Vollstreckungsbehörden spricht das Handbuch auch alle anderen Behörden an, die ihre Forderungen nach den Regeln des Verwaltungsvollstreckungsrechts geltend machen, wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen oder die Vollstreckungsabteilungen der Finanzämter. Auch für die Rechtspfleger der Amtsgerichte ist das Buch ein unverzichtbares Nachschlagewerk hinsichtlich kommunaler Forderungen.
Autorenporträt
Hans J. Glotzbach, Leiter des Amts für Finanzen der Stadt Mörfelden-Walldorf, ist Referent für Verwaltungsvollstreckung im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V.
Rezensionen
"Das Werk von Glotzbach und Mayer, von zwei erfahrenen Vollstreckungspraktikern sachkundig, klar und gut verständlich geschrieben, ist darum nicht allein für kommunale Vollstreckungsbehörden von hohem Nutzen, sondern auch für die Gerichte sowie die Vertreter von Gläubigern und Schuldnern" Michael App, in: Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht, 10/2008, zur Vorauflage