Der österreichische Verfassungsgerichtshof erkannte mit seinen Entscheidungen vom 7. März und 15. Juni 2007 die Gestaltung der Erbschaftssteuer (ErbSt) und der Schenkungssteuer (SchSt) als verfassungswidrig an. Der Auslöser dafür waren die über Jahrzehnte unterlassenen Hauptfeststellungen der Einheitswerte von Liegenschaften. Aus dieser Situation heraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Reform der derzeitigen Immobilienbewertung im Steuerrecht. Das Ziel dieser Arbeit ist es einerseits darzulegen, welche Wertmaßstäbe es für Immobilien derzeit im österreichischen Steuerrecht gibt. Andererseits gilt es herauszufinden, ob es Datenquellen/-sammlungen gibt mit deren Hilfe man vereinfacht auf den Wert einer Immobilie schließen könnte, oder die vielleicht sogar Immobilienwerte beinhalten. Die Erstellung von Gutachten bzw. die Einzelbewertung von Immobilien steht nicht im Mittelpunkt, sondern viel mehr die Massenbewertung (wie die Einheitsbewertung eine ist).