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Das Handbuch bietet in 18 Kapiteln eine aktuelle und umfassende Gesamtsicht des privaten und öffentlich-rechtlichen Immobilienrechts, einschließlich des Verfahrensrechts und Steuerrechts. Es ist Nachschlagewerk für die tägliche Entscheidungs- und Beratungspraxis und dient als Hilfsmittel, Rechtsgrundlagen zu erarbeiten und hierauf aufbauend in die Tiefen des Rechtsgebietes vorzustoßen. Es richtet sich an die Praktiker und ist auch für diejenigen geeignet, die sich in der Ausbildung befinden, etwa in der Vorbereitungsphase für die Tätigkeit als Notar. Die 18 Autoren gewährleisten in den…mehr

Produktbeschreibung
Das Handbuch bietet in 18 Kapiteln eine aktuelle und umfassende Gesamtsicht des privaten und öffentlich-rechtlichen Immobilienrechts, einschließlich des Verfahrensrechts und Steuerrechts. Es ist Nachschlagewerk für die tägliche Entscheidungs- und Beratungspraxis und dient als Hilfsmittel, Rechtsgrundlagen zu erarbeiten und hierauf aufbauend in die Tiefen des Rechtsgebietes vorzustoßen. Es richtet sich an die Praktiker und ist auch für diejenigen geeignet, die sich in der Ausbildung befinden, etwa in der Vorbereitungsphase für die Tätigkeit als Notar. Die 18 Autoren gewährleisten in den einzelnen Kapiteln praktische Erfahrung und wissenschaftliche Fundiertheit.
Das Immobilienrecht umfasst zum einen das Immobiliarsachenrecht, in dessen Zentrum das Grundstückseigentum und das Wohnungseigentum stehen, ferner die beschränkten dinglichen Rechte wie das Erbbaurecht und die Grundpfandrechte sowie im weiteren Sinne das Grundbuchrecht.
Darüber hinaus geht es um die öffentlich-rechtliche Einbindung des Grundstücks, schuldrechtliche Beziehungen zum Grundstück sowie das Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht. Schließlich sind die Grundstücke beliebte Objekte der Zwangsvollstreckung.
Das Werk behandelt in nunmehr 19 Einzelbeiträgen die wichtigsten Gebiete des privaten und öffentlichen Immobilienrechts.
Reformeifer und Reformbedarf haben in den letzten Jahren zu einer Vielzahl umfangreicher Änderungen im Bereich des materiellen Rechts und des Verfahrensrechts geführt. Manches Problem wurde beseitigt, manche Frage neu aufgeworfen. All das hat eine Neubearbeitung des Handbuchs erforderlich gemacht.

Schwerpunkte
- Allgemeines Grundstücksrecht, Prof. Dr. Christian Berger, Universität Leipzig
- Enteignungsrecht, Prof. Dr. Joachim Wolf, Universität Bochum
- Öffentliches Baurecht - Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Michael Sauthoff, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Greifswald/Schwerin
- Immissionsschutz und einschlägiges Nachbarrecht aus der Sicht der Rechtsprechung, Dr. Klaus Hoppe, Vorsitzender Richter am OVG a.D. Hamburg
- Maklerrecht, Hans Christian Ibold, Richter am Oberlandesgericht a.D. Düsseldorf
- Die Form von Grundstückskaufverträgen und Beurkundungsrecht, Dr. Georg Wochner, Notar in Köln
- Grundbuch und Grundbuchverfahren, Dr. Paul Rombach, Notar in Düsseldorf
- Eigentumserwerb an Grundstücken, Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am Oberlandesgericht Hamm
- Wohnungseigentum, Dr. Ludwig Röll, Notar a.D. in Günzburg
- Das Erbbaurecht, Dr. Bodo Grundmann, Notar in Düren
- Nutzungsrechte, Prof. Dr. Christian Berger, Universität Leipzig
- Grundstücksmiete und Grundstückspacht, Prof. Dr. Bernd Schildt, Universität Bochum
- Das Grundstück als Gegenstand der Kreditischerung, Dr. Heiner Will, Syndikus in Frankfurt a.M.
- Sicherung von Ansprüchen auf künftige Rechtsänderungen, Dr. Nicola Preuß, Hochschuldozentin, Universität Bochum
- Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Immobiliarvollstreckung), Udo Becker, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm
- Grundsteuer - Grunderwerbsteuer, Raymond Halaczinsky, Ministerialrat in Berlin
- Vollstreckbare Urkunden, Prof. Dr. Klaus Schreiber, Universität Bochum
- Grundstücksrecht und Wiedervereinigung, Dr. Norbert Frenz, Notar in Mönchengladbach
Autorenporträt
Prof. Dr. Klaus Schreiber. Ruhr-Universität Bochum
Rezensionen
"(...) ein empfehlenswertes Handbuch für Juristen, aber auch für Nicht-Juristen, die laufend mit Immobilien und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten zu tun haben." -- Prof. Dr. Klaus Vygen, Vors. Richter am OLG, in "baurecht", Nr. 06/02, Jg. 33., Werner Verlag GmbH & Co. KG, Düsseldorf