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Nach der Gründung des IGH hat die institutionalisierte Gerichtsbarkeit mit der Errichtung des Europäischen und Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Internationalen Seegerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs sowie der beabsichtigten Schaffung des internationalen Strafgerichtshofs auf internationaler Ebene erheblich zugenommen; damit aber diese Gerichtshöfe tatsächlich zum Schutz der rechtlichen Interessen der Staaten- bzw. Weltgemeinschaft angerufen werden, bedarf es v.a. einer normativen Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit in den Statuten der internationalen…mehr

Produktbeschreibung
Nach der Gründung des IGH hat die institutionalisierte Gerichtsbarkeit mit der Errichtung des Europäischen und Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Internationalen Seegerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs sowie der beabsichtigten Schaffung des internationalen Strafgerichtshofs auf internationaler Ebene erheblich zugenommen; damit aber diese Gerichtshöfe tatsächlich zum Schutz der rechtlichen Interessen der Staaten- bzw. Weltgemeinschaft angerufen werden, bedarf es v.a. einer normativen Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit in den Statuten der internationalen Gerichte. Die Satzungen aller Gerichtshöfe enthalten Immunitätsvorschriften zu Gunsten der internationalen Richter. Ob diese aber tatsächlich ein zuverlässiger Garant für deren Unabhängigkeit darstellen, ist die Kernfrage dieser Publikation. Unter Berücksichtigung des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische Immunitäten) und den Privilegien-Protokollen zu Gunsten internationaler Funktionäre wird herausgearbeitet, dass zwar einzelne, die richterliche Unabhängigkeit gewährleistende Bestimmungen vorliegen, ein vollständiger Immunitätenkatalog jedoch fehlt. Ein solcher wird sodann entwickelt.