Die diplomatische Immunität, die ursprünglich nicht von den Privilegien zu unterscheiden war, wurde als ein und dasselbe Konzept behandelt. Im 16. Jahrhundert kam die strafrechtliche Immunität auf, gefolgt von der Immunität von Dienststellen im 17. Diese Grundsätze waren entscheidend für die Ausgestaltung des modernen Völkerrechts. Diplomaten genießen höhere Vorrechte und Immunitäten als Konsularbeamte, was den politischen Charakter der Diplomatie gegenüber dem administrativen Charakter der konsularischen Aufgaben widerspiegelt. Konsularbeamte haben eine begrenzte zivilrechtliche Immunität, vor allem für Amtshandlungen. Sie haften für persönliche Verträge oder Schäden, wie in Artikel 45 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen festgelegt.