Die Internationalisierung der Wirtschaft ist eine der bedeutendsten Entwicklungen unserer Zeit. Durch einen besseren Ressourceneinsatz eröffnen sich neue Wachstums- und Entwicklungspotenziale, an denen immer mehr Länder partizipieren. Auch die EU möchte ausdrücklich an dieser weltweiten Entwicklung teilhaben. Einen wichtigen Teilaspekt ihrer Binnenmarktpolitik stellt die IAS-Verordnung dar, mit der die EU letztlich eine Vereinheitlichung der Rechnungslegungssysteme anstrebt. Seit 2005 sind kapitalmarktorientierte europäische Unternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Darüber hinaus bietet die IAS-Verordnung den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, auch nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen in ihren Einzel- und Konzernabschlüssen sowie kapitalmarktorientierten Unternehmen in ihren Einzelabschlüssen die IFRS vorzuschreiben oder zu gestatten. Die Mitgliedsstaaten der EU haben die ihnen durch die IAS-Verordnung eingeräumten Wahlrechte jedoch sehr unterschiedlich ausgeübt. Diese Tatsache erstaunt, hat die EU doch bereits in vielen Bereichen vergleichbare Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten geschaffen. An diese besondere europäische Situation knüpft die vorliegende Arbeit an und fragt nach den Gründen für die unterschiedliche Wahlrechtsausübung durch die Mitgliedsstaaten. Zur Beantwortung wird zunächst ein Erklärungsmodell für Rechnungslegungssysteme auf Basis der Neuen Institutionenökonomik generiert und anschließend auf die Implementierung der IFRS ¿ die Übernahme der IFRS in nationales Recht ¿ in der EU angewandt. Anschließend werden die theoretischen Überlegungen empirisch überprüft und Einflussfaktoren identifiziert, die einen Erklärungsbeitrag für die Implementierung der IFRS durch die Mitgliedsstaaten der EU leisten.
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