Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Jahrtausendwende sind die Finanzmärkte in umfangreichem Rahmen reguliert worden. Nach der Finanzkrise 2007/ 2008 fand eine weitere Verschärfung der regulatorischen Maßnahmen statt. Derzeit befinden sich innerhalb der Versicherungsbranche drei richtungsweisende Initiativen auf Basis europäischer Gesetzgebung in der Umsetzungsphase. Die Implementierung dieser Initiativen stellt die Versicherungsbranche vor komplexe Herausforderungen. Neben der Durchsetzung der Maßnahmen belastet die Branche derzeit auch die Verzögerung der Umsetzung. Hierdurch bedingt sieht sich die Versicherungsbranche derzeit gezwungen mit reinen Hypothesen arbeiten zu müssen, da teilweise konkrete finalisierte Anforderungen fehlen. Resultierend daraus agieren einige Marktteilnehmer lediglich mit der Zielsetzung einer Mindestumsetzung. Schließlich forderndie Regulierungen nicht nur die Versicherungsbranche, sondern schaden auch den eigentlichen Profiteuren der Regulierungsinitiativen - den Kunden der Branche. Es konnte bspw. nachgeweisen werden, dass sich die Interessenkonflikte aus Beratersicht, bedingt durch die hohen Anforderungen der Europäischen Union, verstärken. Aufgrund der steigenden Betriebsaufwendungen entwickelt sich ein Verkaufsdruck in der Versicherungsbranche, damit auch zukünftig die operativ erwirtschafteten Erträge konstant gehalten oder ausgebaut werden können. Dies führt zu einer subjektiven Beratungsleistung. Diese Entwicklung stellt einen sich wiederholenden Kreislauf dar. In Anbetracht der zwiespältigen Diskussion um die Intensität der Finanzmarktregulation kann diese Erkenntnis eine zentrale Stellung einnehmen. Es ist von großer Bedeutung, dass die Regulierung der Europäischen Union die Verstärkung der Interessenkonflikte als Ziel ausgibt. Dies kann lediglich durch eine geminderte Anzahl an Initiativen undVorhaben gelingen. Sofern sie diesen Ansatz nicht umsetzt, wird die Beratungsleistung keineswegs objektiver werden. Die Europäische Union verschlechtert auf diese Weise die Ist-Situation, so dass es erneut einer weiteren Regulierung ergibt. Langfristig kann diese fehlgeleitete Entwicklung Marktteilnehmer verdrängen bzw. eine Unterversorgung der Gesellschaft an Versicherungsprodukten zur Folge haben.Die zukünftig verabschiedeten Initiativen der gesetzgebenden Institutionen stellen weiteren Forschungsbedarf dar.
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