Seit einiger Zeit besteht der Vorwurf, dass die Mineralölkonzerne bei der Preissetzung an den deutschen Tankstellen gegen das Kartellrecht verstoßen, indem sie die Preissetzung abstimmen und überhöhte Preise fordern. Allerdings wurde ihr gleichförmiges Verhalten bisher mit dem Phänomen der impliziten Kollusion erklärt und ein Verstoß abgelehnt. Die Autorin untersucht, anhand des deutschen Tankstellenmarktes als Referenzgebiet, ob hinsichtlich einer impliziten Kollusion Defizite im Kartellrecht bestehen. Dazu untersucht sie insbesondere, unter welchen Umständen und denkbaren Modifizierungen das Kartell- und Missbrauchsverbot die implizite Kollusion erfassen könnten. Darüber hinaus findet eine Auseinandersetzung mit der Fusionskontrolle, Entflechtungsmöglichkeiten, sektorspezifischer Regulierung sowie Regelungen zum Preissetzungsverhalten sowie zur Erhöhung der Markttransparenz statt.