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Die Beiträge beschäftigen sich sämtlich mit Theorie und Praxis des gesamten Straf- und Strafprozessrechts. Eine Reihe von Beiträgen ausländischer Autoren sind in italienischer Sprache abgefasst.Eine Auswahl der Beiträge:- Der Strafverteidiger als Täter und (strafloser) Teilnehmer einer Strafvereitelung (Beulke)- § 154 StPO und die Belange des Opfers (Böttcher)- Apokryphes Strafrecht (Hamm)- Förmlichkeiten im Strafprozess (Hassemer)- Sachliche Unzuständigkeit und Verschlechterungsverbot (Meyer-Goßner)- Strafe und Strafzwecke in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Roxin)- Die Tat…mehr

Produktbeschreibung
Die Beiträge beschäftigen sich sämtlich mit Theorie und Praxis des gesamten Straf- und Strafprozessrechts. Eine Reihe von Beiträgen ausländischer Autoren sind in italienischer Sprache abgefasst.Eine Auswahl der Beiträge:- Der Strafverteidiger als Täter und (strafloser) Teilnehmer einer Strafvereitelung (Beulke)- § 154 StPO und die Belange des Opfers (Böttcher)- Apokryphes Strafrecht (Hamm)- Förmlichkeiten im Strafprozess (Hassemer)- Sachliche Unzuständigkeit und Verschlechterungsverbot (Meyer-Goßner)- Strafe und Strafzwecke in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Roxin)- Die Tat bei der Hinterziehung von Einkommensteuer (Salditt)- Josef Ackermann Jeanne d' Arc Christian Klar - Überlegungen zum Victory-Zeichen und dem Reuepostulat (Streck)- Kriminologische und juristische Aspekte der öffentlichen Korruption (Palazzo)Für Strafrechtler.
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Autorenporträt
Winfried Hassemer, geboren 1940, ist emeritierter Professor für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Von 1991 bis 1996 war er Hessischer Datenschutzbeauftragter. 1996 wurde Hassemer zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen. Von 2002 bis 2008 war er Vorsitzender des Zweiten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Winfried Hassemer wurde vielfach ausgezeichnet mit Ehrendoktorwürden internationaler Universitäten. Winfried Hassemer verstarb im Januar 2014.

Eberhard Kempf, Rechtsanwalt, ist seit 1990 Mitglied, von 1996 bis 2005 Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen AnwaltVereins und ständiger Gast des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Er ist mehrfach als Sachverständiger durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gehört worden. Kempf war aktiv an der Gründung des Barreau Pénal International/International Criminal Bar beteiligt, einer Vereinigung der Rechtsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Es war von 2003 bis 2005 Vizepräsident und von 2005 bis 2007 Präsident des ICB.