Gegenwärtige Forschungen zum Staat und Diskussionen über Staatlichkeit sind häufig von Governance-Analysen dominiert, die an die Stelle des Staates eine kollektive Regelung gesellschaftlicher Angelegenheiten setzen. In Abgrenzung dazu zielen die Beiträge in der aktuellen Ausgabe darauf, Strategien für die Suche nach dem in der wissenschaftlichen Debatte verschwundenen Staat wieder freizulegen und klassische theoretische Konzepte von Staatlichkeit zu reaktualisieren.
»Staatliches Handeln, das tatsächlich ohne erkennbare Rücksicht auf internationale Normen, transnationale Handelsinteressen, regionale Bedürfnisse oder partikulare gesellschaftliche Einflüsse erfolgen würde, wäre aus der Sicht von Beobachtern bestenfalls ein Rätsel. Allerdings hat die Vorstellung staatlicher Autonomie als Handlungsmaxime weltweit Wirkung entfaltet, als ein Leitbild von Herrschaft, an dem Akteure in einer Vielzahl von Konstellationen ihre Ziele orientiert und ihre Strategien entworfen haben. Dieöffentliche Bedeutung des Prinzips unterlag dabei durchaus Konjunkturschwankungen, stand in manchen historischen Perioden stärker im Fokus von Diskussionen als in anderen. In jüngster Zeit hat eine Reihe von Entwicklungen dazu geführt, der Handlungsmacht des Staates wieder neue Relevanz zuzuschreiben und sie in prominenter Weise einzufordern.« Philipp Müller
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»Staatliches Handeln, das tatsächlich ohne erkennbare Rücksicht auf internationale Normen, transnationale Handelsinteressen, regionale Bedürfnisse oder partikulare gesellschaftliche Einflüsse erfolgen würde, wäre aus der Sicht von Beobachtern bestenfalls ein Rätsel. Allerdings hat die Vorstellung staatlicher Autonomie als Handlungsmaxime weltweit Wirkung entfaltet, als ein Leitbild von Herrschaft, an dem Akteure in einer Vielzahl von Konstellationen ihre Ziele orientiert und ihre Strategien entworfen haben. Dieöffentliche Bedeutung des Prinzips unterlag dabei durchaus Konjunkturschwankungen, stand in manchen historischen Perioden stärker im Fokus von Diskussionen als in anderen. In jüngster Zeit hat eine Reihe von Entwicklungen dazu geführt, der Handlungsmacht des Staates wieder neue Relevanz zuzuschreiben und sie in prominenter Weise einzufordern.« Philipp Müller
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