The question of whether, when and how the international community should react to violations of humanitarian norms and related humanitarian crises is undoubtedly one of the most controversially debated issues on the agenda of today's international politics. However, the problem did not suddenly emerge at the end of the 20th and beginning of the 21st century, but was already the subject of controversy during the course of the "long 19th century".
Focusing on selected case studies such as the international fight against the slave trade (1807-1890), the military interventions of the major European powers on humanitarian emergency aid for Christian minorities in the Ottoman Empire (1827-1878) and the intervention of the United States in the Cuban War of Independence (1898), Fabian Klose investigates the emergence of the military practice and related legal debates on the protection of humanitarian norms by violent means. The idea of humanitarian intervention established itself as a recognized instrument in international politics during this period. In this respect, the international fight against the slave trade became the primal type of this new practice and played a key role in the emergence of a new understanding of humanitarian interventionism. As a result, guidelines under international law were developed, that served as justification for military intervention in various crisis regions of the world. Thus, the "long 19th century" can be indeed described as the genuine "century of humanitarian intervention", in which military interventionism under the banner of humanity was significantly intertwined with colonial and imperial projects.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Focusing on selected case studies such as the international fight against the slave trade (1807-1890), the military interventions of the major European powers on humanitarian emergency aid for Christian minorities in the Ottoman Empire (1827-1878) and the intervention of the United States in the Cuban War of Independence (1898), Fabian Klose investigates the emergence of the military practice and related legal debates on the protection of humanitarian norms by violent means. The idea of humanitarian intervention established itself as a recognized instrument in international politics during this period. In this respect, the international fight against the slave trade became the primal type of this new practice and played a key role in the emergence of a new understanding of humanitarian interventionism. As a result, guidelines under international law were developed, that served as justification for military intervention in various crisis regions of the world. Thus, the "long 19th century" can be indeed described as the genuine "century of humanitarian intervention", in which military interventionism under the banner of humanity was significantly intertwined with colonial and imperial projects.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 17.04.2020Der Krieg im Namen der Humanität
Völkerrecht als Machtspiel: Fabian Klose spürt den imperialen und kolonialen Ursprüngen eines aktuellen Rechtskonzepts nach
Bis heute ist die Idee einer humanitären Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft eine der umstrittensten Fragen des Völkerrechts und beschäftigt die internationale Politik nicht erst seit der Intervention im Kosovo. Denn das prinzipielle Spannungsverhältnis ist seit ihrem Erscheinen im neunzehnten Jahrhundert gleich geblieben: hier die internationale Gemeinschaft, dort der einzelne Staat mit seinen Rechten auf Souveränität und territoriale Unverletzlichkeit. In welchen Fällen Krieg im Namen der Humanität geführt werden darf, wann die internationale Gemeinschaft intervenieren darf, bleibt deswegen heikel, weil Völkerrecht auch ein Machtspiel ist. Unter dem Vorwand der Hilfe und des Schutzes können auch imperiale Ziele verfolgt werden.
Eine solche Vermengung humanitärer Anliegen mit imperialen Projekten mutet wie ein Missbrauch an. Die sorgfältige, preisgekrönte Münchner Habilitationsschrift von Fabian Klose legt eine andere Leseweise nahe: Der Siegeszug der humanitären Intervention ist von Anfang an mit Kolonialismus und Imperialismus verknüpft gewesen, ja er war auf diese angewiesen. Der Historiker Klose widerlegt dabei eine Reihe populärer Annahmen, die schon in der Entstehung des Konzepts falsche geschichtliche Akzente setzten. Kloses vielleicht wichtigste Erkenntnis fußt auf seinem ersten und ausführlichsten Fallbeispiel. Denn er verortet die Entstehung des humanitären Interventionsverständnisses nicht in Europa und nicht beim Schutz von religiösen christlichen Minderheiten vor Verfolgung. Es ist im Gegenteil der Kampf gegen den transatlantischen Sklavenhandel gewesen, der zugunsten nichtweißer, nichtchristlicher Mitmenschen stattfand, in dem sich die entscheidenden Elemente formierten. In der Rekonstruktion holt Klose weit aus und argumentiert, dass im achtzehnten Jahrhundert nicht nur Menschenrechte und Gleichheitsgedanken, sondern auch ein neues Konzept mitmenschlicher Empathie den Weg für einen Abolitionismus als öffentliches Anliegen ebneten. Dieser Abolitionismus gerät zu einem zivilgesellschaftlichen politischen Projekt nicht nur in nationalem Rahmen, sondern - ausgehend von Großbritannien - auch auf internationaler Ebene.
In diesem Kampf braucht es das Völkerrecht, wenn der Intervenierende nicht selbst elementare Prinzipien und Normen des Rechts verletzen will. Deswegen müssen internationale Verträge geschlossen werden, teils bi-, teils multilateral. Es ist auch nicht verwunderlich, dass der Wiener Kongress mit seinem Anspruch, eine europäische Stabilitätsordnung (wieder-)herzustellen, gleichzeitig beabsichtigte, den Sklavenhandel abzuschaffen. Denn die ökonomischen Profite waren enorm, Humanitarismus zugleich von geopolitischen Strategien beseelt.
Vor allem braucht es aber eine effektive Normdurchsetzung sowie Mechanismen der Konfliktlösung. Das gelingt in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, indem die Royal Navy eine internationale Seepolizei mit Durchsuchungsrechten gegenüber anderen Schiffen auf hoher See bildet. Die Konfliktfälle werden gegebenenfalls vor Prisengerichten und Mixed Commissions ausgetragen. Weil Rechtsverletzungen im internationalen Handel empfindliche Schadenersatzansprüche auslösen könnten, sind die britischen Seeoffiziere angehalten, genau zu dokumentieren, was passiert.
Kloses präziser Argumentation zufolge formierte sich hier ein Set an Argumenten, das in den folgenden Jahrzehnten auf andere Konstellationen übertragen wird. Internationale Zusammenarbeit und kollektives Krisenmanagement wiederholen sich immer dann, wenn die "Humanität" (aber nicht "Menschenrechte") bedroht erscheint. Im Namen der Zivilisation greift außenpolitisches Handeln zurück auf militärische Maßnahmen, die aber zwischen den europäischen Mächten ausverhandelt werden. So wird es bei der Verfolgung christlicher Minderheiten im Osmanischen Reich sein (Griechenland), und auch die Vereinigten Staaten intervenieren auf Kuba gegen die Spanier sowie auf den Philippinen unter Heranziehung der gleichen Schlüsselbegriffe. Zugleich werden erste Ansätze internationaler Strafverfolgung und des Minderheitenschutzes erkennbar.
Interessant ist dabei, wie sehr die humanitäre Intervention auf imperiale und koloniale Praktiken bezogen ist. Durch seine Fallstudien, die vier Kontinente abdecken (Afrika, Asien, Europa und Amerika), belegt Klose zweierlei: Erstens sind die verschiedenen Interventionsfälle miteinander verflochten. Spätere Einmischungen referieren auf frühere und legitimieren sich durch sie. Zweitens ist die Bekämpfung der als unzivilisiert, despotisch und barbarisch etikettierten Gegner nicht nur diskriminierend, sondern eng mit eigenen imperialen Ambitionen verknüpft, erst der intervenierenden Engländer (in Afrika) und später auch der Amerikaner. Jene verabschieden sich von der Monroe-Doktrin und finden in den europäischen Praktiken ermutigende Präzedenzfälle, um eigene Machtansprüche in Kuba und auf den Philippinen durchzusetzen.
Und das Völkerrecht? Klose argumentiert, dass die Völkerrechtler des neunzehnten Jahrhunderts gewissermaßen nachholend zur Staatenpraxis ihre Theorien entwickeln. Der Schweizer Johann Caspar Bluntschli konstatiert 1872: "Gemeingefährliche Verletzungen bedrohen die allgemeine Weltordnung und regen in Folge dessen alle Staten auf." Darin spiegelt sich nicht nur ein globales Rechtsbewusstsein, sondern interessanterweise auch eine Verknüpfung mit dem handlungsleitenden Gefühl der Empörung. Dass Bilder hierbei eine besondere Rolle spielen, scheint im Buch immer wieder auf; leider werden sie nur zitiert, nirgends gezeigt.
Der Wissenschaft des Völkerrechts kommt hierbei eine herausgehobene Bedeutung zu. Denn jene militärische Einmischungspraxis zwischen den europäischen und nordamerikanischen Staaten war nirgends positivrechtlich geregelt. Jenen Völkerrechtlern, die sich als Gewissen der zivilisierten Welt verstehen, kommt die Aufgabe zu, die Ausnahmen vom Prinzip der territorialen Unverletzlichkeit rechtsdogmatisch zu fassen. An den wenigen Stellen, wo Klose darauf Bezug nimmt, erscheint interessanterweise immer wieder das Naturrecht als wichtigste Referenz. Es füllt jene Gerechtigkeitslücken, die Verträge und hergebrachte Gewohnheiten lassen.
Heute, in einem Zeitalter einer zerrissenen Weltordnung, ist die humanitäre Intervention kaum weniger umstritten und zugleich geforderter als einst. Kloses historische Fälle bilden den Resonanzboden völkerrechtspolitischer Diskussionen, und sie betreffen interessanterweise oft die gleichen Regionen. Kritische Geister verweisen auf die Gefahr von Rückkehr der Schutzgebiete, sie brandmarken Menschenrechts-Kolonialismus, militärischen Humanismus und neokoloniale Ziele. Ob deswegen aber Kloses Verdikt zutrifft, die Sicherung von internationalem Frieden und politischer Stabilität in Europa sei damals nur "Vorwand" gewesen, ist ebenso wenig ausgemacht wie eine historische Kontinuitätslinie zwischen Missbrauchsfällen. Der Blick auf das neunzehnte Jahrhundert schärfe jedenfalls die Sensibilität für solche Hegemonie, schreibt Klose, und in einer winzigen terminologischen Ungenauigkeit illustriert er diese.
Denn die dreimal im Buch verwendete Formel vom "internationalen Völkerrecht" müsste eigentlich ein Pleonasmus sein, ein weißer Schimmel. Wie aber, wenn Völkerrecht nicht immer international wäre, sondern auch nationale Prägungen und vor allem nationale Interessen spiegelte? Dann wäre Kloses vermutlich unabsichtliche Verwendung eine hintersinnige Kritik am Machtspiel des Völkerrechts.
MILOS VEC.
Fabian Klose, "In the Cause of Humanity". Eine Geschichte der humanitären Intervention im langen 19. Jahrhundert.
Vandenhoeck & Ruprecht Verlag, Göttingen 2019. 516 S., geb., 70,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Völkerrecht als Machtspiel: Fabian Klose spürt den imperialen und kolonialen Ursprüngen eines aktuellen Rechtskonzepts nach
Bis heute ist die Idee einer humanitären Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft eine der umstrittensten Fragen des Völkerrechts und beschäftigt die internationale Politik nicht erst seit der Intervention im Kosovo. Denn das prinzipielle Spannungsverhältnis ist seit ihrem Erscheinen im neunzehnten Jahrhundert gleich geblieben: hier die internationale Gemeinschaft, dort der einzelne Staat mit seinen Rechten auf Souveränität und territoriale Unverletzlichkeit. In welchen Fällen Krieg im Namen der Humanität geführt werden darf, wann die internationale Gemeinschaft intervenieren darf, bleibt deswegen heikel, weil Völkerrecht auch ein Machtspiel ist. Unter dem Vorwand der Hilfe und des Schutzes können auch imperiale Ziele verfolgt werden.
Eine solche Vermengung humanitärer Anliegen mit imperialen Projekten mutet wie ein Missbrauch an. Die sorgfältige, preisgekrönte Münchner Habilitationsschrift von Fabian Klose legt eine andere Leseweise nahe: Der Siegeszug der humanitären Intervention ist von Anfang an mit Kolonialismus und Imperialismus verknüpft gewesen, ja er war auf diese angewiesen. Der Historiker Klose widerlegt dabei eine Reihe populärer Annahmen, die schon in der Entstehung des Konzepts falsche geschichtliche Akzente setzten. Kloses vielleicht wichtigste Erkenntnis fußt auf seinem ersten und ausführlichsten Fallbeispiel. Denn er verortet die Entstehung des humanitären Interventionsverständnisses nicht in Europa und nicht beim Schutz von religiösen christlichen Minderheiten vor Verfolgung. Es ist im Gegenteil der Kampf gegen den transatlantischen Sklavenhandel gewesen, der zugunsten nichtweißer, nichtchristlicher Mitmenschen stattfand, in dem sich die entscheidenden Elemente formierten. In der Rekonstruktion holt Klose weit aus und argumentiert, dass im achtzehnten Jahrhundert nicht nur Menschenrechte und Gleichheitsgedanken, sondern auch ein neues Konzept mitmenschlicher Empathie den Weg für einen Abolitionismus als öffentliches Anliegen ebneten. Dieser Abolitionismus gerät zu einem zivilgesellschaftlichen politischen Projekt nicht nur in nationalem Rahmen, sondern - ausgehend von Großbritannien - auch auf internationaler Ebene.
In diesem Kampf braucht es das Völkerrecht, wenn der Intervenierende nicht selbst elementare Prinzipien und Normen des Rechts verletzen will. Deswegen müssen internationale Verträge geschlossen werden, teils bi-, teils multilateral. Es ist auch nicht verwunderlich, dass der Wiener Kongress mit seinem Anspruch, eine europäische Stabilitätsordnung (wieder-)herzustellen, gleichzeitig beabsichtigte, den Sklavenhandel abzuschaffen. Denn die ökonomischen Profite waren enorm, Humanitarismus zugleich von geopolitischen Strategien beseelt.
Vor allem braucht es aber eine effektive Normdurchsetzung sowie Mechanismen der Konfliktlösung. Das gelingt in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts, indem die Royal Navy eine internationale Seepolizei mit Durchsuchungsrechten gegenüber anderen Schiffen auf hoher See bildet. Die Konfliktfälle werden gegebenenfalls vor Prisengerichten und Mixed Commissions ausgetragen. Weil Rechtsverletzungen im internationalen Handel empfindliche Schadenersatzansprüche auslösen könnten, sind die britischen Seeoffiziere angehalten, genau zu dokumentieren, was passiert.
Kloses präziser Argumentation zufolge formierte sich hier ein Set an Argumenten, das in den folgenden Jahrzehnten auf andere Konstellationen übertragen wird. Internationale Zusammenarbeit und kollektives Krisenmanagement wiederholen sich immer dann, wenn die "Humanität" (aber nicht "Menschenrechte") bedroht erscheint. Im Namen der Zivilisation greift außenpolitisches Handeln zurück auf militärische Maßnahmen, die aber zwischen den europäischen Mächten ausverhandelt werden. So wird es bei der Verfolgung christlicher Minderheiten im Osmanischen Reich sein (Griechenland), und auch die Vereinigten Staaten intervenieren auf Kuba gegen die Spanier sowie auf den Philippinen unter Heranziehung der gleichen Schlüsselbegriffe. Zugleich werden erste Ansätze internationaler Strafverfolgung und des Minderheitenschutzes erkennbar.
Interessant ist dabei, wie sehr die humanitäre Intervention auf imperiale und koloniale Praktiken bezogen ist. Durch seine Fallstudien, die vier Kontinente abdecken (Afrika, Asien, Europa und Amerika), belegt Klose zweierlei: Erstens sind die verschiedenen Interventionsfälle miteinander verflochten. Spätere Einmischungen referieren auf frühere und legitimieren sich durch sie. Zweitens ist die Bekämpfung der als unzivilisiert, despotisch und barbarisch etikettierten Gegner nicht nur diskriminierend, sondern eng mit eigenen imperialen Ambitionen verknüpft, erst der intervenierenden Engländer (in Afrika) und später auch der Amerikaner. Jene verabschieden sich von der Monroe-Doktrin und finden in den europäischen Praktiken ermutigende Präzedenzfälle, um eigene Machtansprüche in Kuba und auf den Philippinen durchzusetzen.
Und das Völkerrecht? Klose argumentiert, dass die Völkerrechtler des neunzehnten Jahrhunderts gewissermaßen nachholend zur Staatenpraxis ihre Theorien entwickeln. Der Schweizer Johann Caspar Bluntschli konstatiert 1872: "Gemeingefährliche Verletzungen bedrohen die allgemeine Weltordnung und regen in Folge dessen alle Staten auf." Darin spiegelt sich nicht nur ein globales Rechtsbewusstsein, sondern interessanterweise auch eine Verknüpfung mit dem handlungsleitenden Gefühl der Empörung. Dass Bilder hierbei eine besondere Rolle spielen, scheint im Buch immer wieder auf; leider werden sie nur zitiert, nirgends gezeigt.
Der Wissenschaft des Völkerrechts kommt hierbei eine herausgehobene Bedeutung zu. Denn jene militärische Einmischungspraxis zwischen den europäischen und nordamerikanischen Staaten war nirgends positivrechtlich geregelt. Jenen Völkerrechtlern, die sich als Gewissen der zivilisierten Welt verstehen, kommt die Aufgabe zu, die Ausnahmen vom Prinzip der territorialen Unverletzlichkeit rechtsdogmatisch zu fassen. An den wenigen Stellen, wo Klose darauf Bezug nimmt, erscheint interessanterweise immer wieder das Naturrecht als wichtigste Referenz. Es füllt jene Gerechtigkeitslücken, die Verträge und hergebrachte Gewohnheiten lassen.
Heute, in einem Zeitalter einer zerrissenen Weltordnung, ist die humanitäre Intervention kaum weniger umstritten und zugleich geforderter als einst. Kloses historische Fälle bilden den Resonanzboden völkerrechtspolitischer Diskussionen, und sie betreffen interessanterweise oft die gleichen Regionen. Kritische Geister verweisen auf die Gefahr von Rückkehr der Schutzgebiete, sie brandmarken Menschenrechts-Kolonialismus, militärischen Humanismus und neokoloniale Ziele. Ob deswegen aber Kloses Verdikt zutrifft, die Sicherung von internationalem Frieden und politischer Stabilität in Europa sei damals nur "Vorwand" gewesen, ist ebenso wenig ausgemacht wie eine historische Kontinuitätslinie zwischen Missbrauchsfällen. Der Blick auf das neunzehnte Jahrhundert schärfe jedenfalls die Sensibilität für solche Hegemonie, schreibt Klose, und in einer winzigen terminologischen Ungenauigkeit illustriert er diese.
Denn die dreimal im Buch verwendete Formel vom "internationalen Völkerrecht" müsste eigentlich ein Pleonasmus sein, ein weißer Schimmel. Wie aber, wenn Völkerrecht nicht immer international wäre, sondern auch nationale Prägungen und vor allem nationale Interessen spiegelte? Dann wäre Kloses vermutlich unabsichtliche Verwendung eine hintersinnige Kritik am Machtspiel des Völkerrechts.
MILOS VEC.
Fabian Klose, "In the Cause of Humanity". Eine Geschichte der humanitären Intervention im langen 19. Jahrhundert.
Vandenhoeck & Ruprecht Verlag, Göttingen 2019. 516 S., geb., 70,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main