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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaften/Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Untersuchung möchte ich der Fragestellung nachgehen, in wie weitChancengleichheit beim Übergang in die Oberschule im Schulsystem der SBZ bzw.DDR in den Jahren 1945-1959 gegeben war. In aktuellen bildungspolitischenDiskussionen ist sehr häufig die Frage zu hören, wie es gelingen kann, densogenannten bildungsfernen Schichten die Partizipation an höherer Bildung zuermöglichen. Die DDR,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: 1,3, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Bildungswissenschaften/Soziologie, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Untersuchung möchte ich der Fragestellung nachgehen, in wie weitChancengleichheit beim Übergang in die Oberschule im Schulsystem der SBZ bzw.DDR in den Jahren 1945-1959 gegeben war. In aktuellen bildungspolitischenDiskussionen ist sehr häufig die Frage zu hören, wie es gelingen kann, densogenannten bildungsfernen Schichten die Partizipation an höherer Bildung zuermöglichen. Die DDR, in ihrem Selbstverständnis ein Arbeiter- und Bauernstaat,stand schon in ihren Anfängen - alleine aus Gründen der Selbstlegitimation - vor derFrage, wie denn Arbeitern und Bauern der Zugang zu höherer Bildung(Oberschulbildung) gewährt werden kann. Aus diesem Grund wird der Autorsozialstrukturelle Kategorien, wie z.B. Geschlecht und Region in der Darstellung dereinzelnen Perioden nur am Rande erwähnen. Vornehmlich wird in der ArbeitChancengleichheit anhand der Stellung der Individuen im Produktionsprozess und der,aus dieser abgeleiteten, Implikationen betrachtet. Der Fokus wird auf den ArbeiterundBauerkindern liegen und deren Möglichkeiten, einen Zugang zur Oberschule zuerwerben. Wenn im Folgenden von Chancengleichheit gesprochen wird, dann folgeich der Unterscheidung von Rainer Geißler (1990), demzufolge zwischen drei Formendifferenziert werden muss. (1) Chancengleichheit im Ergebnis gilt als dannverwirklicht, wenn alle ein ähnlich hohes Bildungsniveau haben und damit dieGesellschaft bildungshomogen ist. (2) Proportionale Chancengleichheit nach demProporz-Modell. Sie ist gegeben, wenn der gleiche Anteil einer Bevölkerungsgruppe,den diese in der Gesamtbevölkerung repräsentiert, auch in weiterführendenBildungseinrichtungen vertreten ist. Dabei wird zum einen von der Prämisseausgegangen, dass Leistungsfähigkeit in allen Gruppen gleichmäßig verteilt ist und"entsprechend gleichmäßig entwickelt werden kann oder sie nimmt eineVernachlässigung des Leistungsprinzips bei der Auslese im Bildungssystem im Kauf."(1990, S. 84). (3) Leistungsbezogene Chancengleichheit: hier sollen "...gleicheBildungschancen mit der Auslese nach Leistung in Übereinstimmung gebrachtwerden." (1990, S. 85). Dabei kann man entweder mehr auf gleicheZugangsmöglichkeiten zu verschiedenen Bildungswegen abzielen oder eher inRichtung Chancengerechtigkeit tendieren, welche mehr die sozialen Einflüsse derLeistungsfähigkeit berücksichtigt. [...]
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