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Bautätigkeiten sind von Natur aus komplex, das Ergebnis vieler Variablen und einer großen Menge an Informationen, die es schwierig machen, Risiken zu managen und Konflikte vorherzusehen, die zu Streitigkeiten führen können. Verträge, die als Vertragsinstrumente die Handlungen der Akteure regeln und für die Realisierung von Projekten unterzeichnet werden, sind oft schlecht formuliert und bilden einen fruchtbaren Boden für Streitigkeiten und Klagen, die den beteiligten Akteuren und Interessengruppen Verluste einbringen. Die staatliche Justiz ist aufgrund des Rückstaus der Fälle und der hohen…mehr

Produktbeschreibung
Bautätigkeiten sind von Natur aus komplex, das Ergebnis vieler Variablen und einer großen Menge an Informationen, die es schwierig machen, Risiken zu managen und Konflikte vorherzusehen, die zu Streitigkeiten führen können. Verträge, die als Vertragsinstrumente die Handlungen der Akteure regeln und für die Realisierung von Projekten unterzeichnet werden, sind oft schlecht formuliert und bilden einen fruchtbaren Boden für Streitigkeiten und Klagen, die den beteiligten Akteuren und Interessengruppen Verluste einbringen. Die staatliche Justiz ist aufgrund des Rückstaus der Fälle und der hohen Kosten langsam. Als Alternative wurde mit dem Bundesgesetz 9307/96 die Schiedsgerichtsbarkeit eingeführt, eine Form der privaten Streitbeilegung, die schnell, kostengünstig und vertraulich sein soll. Ziel dieser Arbeit ist es, die Häufigkeit und die Bedingungen der Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit in Bauverträgen zu analysieren, die Vor- und Nachteile der Inanspruchnahme durch Bauunternehmen zu ermitteln und Maßnahmen vorzuschlagen, um die Inanspruchnahme durch Bauunternehmen zu erhöhen.
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Autorenporträt
Ronaldo Benvenuti è un ingegnere civile laureato presso la Scuola Politecnica dell'USP, con un Master presso la stessa istituzione e altri corsi "Latu Sensu" nell'area del management. È membro dell'IBAPE-SP e della Dispute Resolution Board Foundation. Ha partecipato e continua a partecipare alla formulazione e alla revisione degli studi e degli standard di competenza dell'IBAPE-SP.