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Eingangs werden die aktuellen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für den Anspruch von Sachleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat dargestellt (VO 1408/71) und die entsprechenden Urteile des EuGH, die als großer Schritt in Richtung Öffnung des grenzüberschreitenden Gesundheitsmarktes angesehen werden, analysiert. Es wird auch diskutiert, in wie weit der sekundärrechtlich vorgesehene Genehmigungsvorbehalt für medizinische Behandlung im Ausland mit den Grundfreiheiten des EG- Vertrages vereinbar ist. Nach einem Überblick über die Bestimmungen der neuen VO zur Koordinierung der…mehr

Produktbeschreibung
Eingangs werden die aktuellen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen für den Anspruch von Sachleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat dargestellt (VO 1408/71) und die entsprechenden Urteile des EuGH, die als großer Schritt in Richtung Öffnung des grenzüberschreitenden Gesundheitsmarktes angesehen werden, analysiert. Es wird auch diskutiert, in wie weit der sekundärrechtlich vorgesehene Genehmigungsvorbehalt für medizinische Behandlung im Ausland mit den Grundfreiheiten des EG- Vertrages vereinbar ist. Nach einem Überblick über die Bestimmungen der neuen VO zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, die zukünftig nach Erlass der dazu gehörigen Durchführungsverordnung gelten wird, steht dann im zweiten Teil die praktische Inanspruchnahme der aushelfenden Sachleistungserbringung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat im Vordergrund. Hier wird schließlich alles Wissenswerte über die österreichische e-card und deren Funktion als Europäische Krankenversicherungskarte herausgearbeitet, wobei die Vorteile, aber auch die Probleme, die sich mit der Nutzung der EKVK ergeben, diskutiert werden.
Autorenporträt
Birgit Heiderer, Jahrgang 1983, spezialisierte sich während ihres Studiums der Wirtschaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität Wien unter anderem auf den Bereich Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Seit Juli 2008 ist sie beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger tätig.