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Art. 33 Abs. 4 GG sieht vor, dass hoheitsrechtliche Befugnisse als ständige Aufgaben in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind. Der Staat bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Realität allerdings immer häufiger der Hilfe der Zivilgesellschaft. Nur so ist es ihm möglich, dem stetig steigenden Aufgabenkanon gerecht zu werden. Dies hat aber zur Folge, dass staatliche Aufgaben von Akteuren der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden, die gerade nicht wie Angehörige des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis…mehr

Produktbeschreibung
Art. 33 Abs. 4 GG sieht vor, dass hoheitsrechtliche Befugnisse als ständige Aufgaben in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind. Der Staat bedient sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Realität allerdings immer häufiger der Hilfe der Zivilgesellschaft. Nur so ist es ihm möglich, dem stetig steigenden Aufgabenkanon gerecht zu werden. Dies hat aber zur Folge, dass staatliche Aufgaben von Akteuren der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden, die gerade nicht wie Angehörige des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Diese Arbeit stellt daher die Frage, welche Anforderungen der Staat bei einer Übertragung von Aufgaben an private Akteure stellt, um dieser Veränderung gerecht zu werden. Ausgehend vom Berufsbeamten als Vergleichsmaßstab, werden die gestellten Anforderungen in unterschiedlichen Bereichen mit Hilfe eines Kataloges verschiedener Kriterien auf ihre Kohärenz untersucht.
Autorenporträt
Tobias Hansen studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster mit dem Schwerpunkt Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM). Nach dem ersten Staatsexamen begann er ein Promotionsvorhaben bei Prof. Dr. Fabian Wittreck am Institut für öffentliches Recht und Politik. Während dieser Zeit arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln. Seit April 2018 absolviert er das Referendariat am Oberlandesgericht Köln mit Stationen bei der Deutschen Botschaft in Baku/Aserbaidschan sowie dem Rechtsstaatsprogramm Naher Osten/Nordafrika der Konrad-Adenauer-Stiftung in Beirut/Libanon.
Rezensionen
»In seinen durchgehend ausführlich begründeten und sämtlich gut vertretbaren Einzelergebnissen deckt der Verfasser bei der Ausgestaltung der staatlichen Indienstnahme Privater teils deutliche Widersprüche auf. Zustimmung verdient dabei jedenfalls seine anhand der Luftfahrzeugführer entfaltete These, dass ein grundrechtlich relevantes Legitimationsdefizit privater Akteure nicht durch eine Ausweitung der staatlichen Aufsicht über sie ausgeglichen werden kann. Seine in ihrer klaren Sprache leicht lesbare und weithin vertiefend belegte Untersuchung wird die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Dogmatik fördern und hoffentlich auch die Verwaltungspraxis.« Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 4/2021