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Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverbandzur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossenhat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltungauch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durchdie Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweiligeHandeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäßdem Interesse des Gesellschafters dient. Wennnunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert bzw.beeinträchtigt sind, fragt sich, inwieweit dem einzelnenMitglied eine regulierende Einflussnahme zur Verfügung steht,um ein missbräuchliches Handeln…mehr

Produktbeschreibung
Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverbandzur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossenhat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltungauch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durchdie Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweiligeHandeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäßdem Interesse des Gesellschafters dient. Wennnunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert bzw.beeinträchtigt sind, fragt sich, inwieweit dem einzelnenMitglied eine regulierende Einflussnahme zur Verfügung steht,um ein missbräuchliches Handeln einzudämmen und demeigenen Mitgliedschaftsrecht Anerkennung zu verschaffen. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, inwieweit derösterreichische bzw. der deutsche Gesetzgeber die Rechte deseinzelnen Gesellschafters ausgestaltet hat, wobei als wohlwirkungsvollste Kontrollrechte des einzelnen Gesellschaftersrechtsvergleichend das Informations-, das Klage- und dasBeschlussmängelrecht untersucht wurden. In diesem Kontextwurde der Frage nachgegangen, ob das jeweilige Rechtssystemeinen gerechten Ausgleich findet zwischen Mehrheitsmachtund Minderheitsrecht des einzelnen Gesellschafters. Sollte diesnicht der Fall sein, so fragt sich insbesondere durch denRechtsvergleich, wie nach den gesetzlichen Vorgaben einstimmiges System für diesen Ausgleich gefunden werden kann.