Ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg sowie seine Bestätigung durch das Oberlandesgericht Naumburg laufen auf ein grundsätzliches Euthanasie-Verbot für überzählige Zootiere hinaus, auch wenn diese im Rahmen eines Erhaltungszuchtprogramms geboren werden. Auf Grund einer umfassenden Würdigung ethischer, juristischer und tiergartenbiologischer Argumente sowie unter Berücksichtigung der öffentlichen Akzeptanz kommen die Autoren zu der Schlussfolgerung, dass in begründeten Ausnahmen die angst- und schmerzfreie Tötung – möglichst mit anschließender Verfütterung – nicht im Widerspruch zu moralischen und rechtlichen Normen steht. Eine solche Lösung sollte aber nur unter der Bedingung einer umfassend artgerechten Haltung, die per definitionem eine Möglichkeit zur Vermehrung einschließt, toleriert werden.