Das Buch gehört in den größeren Kontext der Geschichte des Verhältnisses von Individuum und Gemeinschaft im 19. und 20. Jahrhundert, genauer gesagt: des allmählichen Wandels vom individualistischen, mit den Ideen der Aufklärung und der Französischen Revolution übereinstimmenden Denken zur Volksideologie des Dritten Reiches. Im Zentrum der Untersuchung steht der Kampf um die Einführung der Geschworenengerichte in Deutschland, in denen nun nicht mehr die gelehrten und als römischrechtlich "verbildet" kritisierten Richter über Schuld oder die Unschuld eines Angeklagten urteilen sollen, sondern das "Volk" selbst mit seinen Repräsentanten.