Die VVG-Reform hat die Regelungen über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers grundlegend umgestaltet. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Hinweispflicht des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG. Deren genauer Inhalt ist auch mehr als 10 Jahre nach der Reform noch lebhaft umstritten. Die Untersuchung geht, ausgehend vom Zweck der Norm, auf die wesentlichen mit der Auslegung des § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG verbundenen Fragen ein, formuliert praktische handhabbare Anforderungen an den Inhalt des vom Versicherer zu übermittelnden Hinweises und legt ein besonderes Augenmerk auf die genaue Bestimmung der Rechtsfolgen von Belehrungsmängeln.