Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: keine, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Ravensburg, früher: Berufsakademie Ravensburg (Informationsmanagement), Sprache: Deutsch, Abstract: Kommunikation bestimmt unser Leben. Kommunikation ist Informationsaustausch. Kommunikationbeinhaltet mehrere Komponenten. Man unterscheidet die inhaltliche und die verhaltensbezogeneDimension, unterscheidbar in einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt. Im Rahmen einerMitteilung machen wir uns ein Bild über den Adressaten unserer Botschaft und auch über dieBeziehung, in der wir zum Adressaten stehen. Dieses Bild prägt die Art und Weise wie wir unsunserem Kommunikationspartner mitteilen. Unser Verhalten wird letztlich dadurch beeinflusst, waswir vom Adressaten halten. Problematisch wird die Situation dann, wenn der Adressat nicht alsKommunikationspartner zur Verfügung steht. Insbesondere dann, wenn Informationen über denKommunikationspartner in Datenbanken ermittelt oder zusammengestellt werden. Dadurch, dasssich nur ein einseitiger Inhaltsaspekt auf die Übertragung einer Mitteilung bezieht, ist die Gefahr derVorurteilnahme gegeben. Dadurch, dass der Beziehungsaspekt im Gegenteil dazu angibt, wie dieseDaten zu interpretieren sind, fehlt ein wichtiges Element im Rahmen der Kommunikation. "... jedeInteraktion kann analog zu einem Spiel als eine Abfolge von Zügen definiert werden, die nachstrengen Regeln erfolgen. Dabei ist es unwichtig, ob die, die kommunizieren, sich über die Regelnbewusst sind". Urteilsfindung geschieht unbewusst. Die strategische Ebene (Metaebene)- dieletztendlich Entscheidungsgrundlage ist - unterliegt daher der Gefahr ungerechtfertigt beeinflusst zuwerden4Die vorliegende Arbeit soll die Problematik hinsichtlich Informationsbeschaffung insbesondere in derHotellerie unter der Prämisse des Eigentums an den personenbezogenen Daten darlegen.Informationsgesellschaft versus informelle Selbstbestimmung versus Persönlichkeitsrecht ist dasKernelement der Arbeit. Nach der Darlegung des Persönlichkeitsrechtes im Allgemeinen und ausverfassungsgemäßer Sicht, wird Bezug genommen zum Informationsbedarf durch die Hotellerie und deren Grundrecht auf Berufsfreiheit. Anhand von ständiger Rechtsprechung zum Datenschutz undFallstudien der Wirtschaft wird versucht das Problem zu verdeutlichen.
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