Die Länder und insbesondere die Landesparlamente erlitten und erleiden einen zunehmenden Bedeutungs- und Kompetenzverlust, der im Exekutivföderalismus, in der Hochzonung von Gesetzgebungsbefugnissen, der Unitarisierung und nicht zuletzt in der fortschreitenden europäischen Integration begründet liegt. Darauf haben sie reagiert durch die Normierung parlamentarischer Informations- und Beteiligungsrechte. Allerdings wählt jedes Land seinen eigenen Ansatz, was sich in den verschiedenen Regelungstypen und insbesondere in der divergierenden inhaltlichen Ausgestaltung widerspiegelt. Die vorliegende Abhandlung kann als rechtsanalysierende und -vergleichende Handreichung für die Aufnahme und Änderung entsprechender Mitwirkungsrechte der Landesparlamente in das Landesrecht verstanden werden und der Wirksamkeit dieser Rechte einen Anschub verleihen.
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