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Informationsversorgung ist Existenzbedingung des Staates - die Gesetzgebung nach dem 11. September hat dies erneut bestätigt. Um brisante Informationen zu erhalten, werden vermehrt versteckte technische Mittel zur Wohnraum- und Telefonüberwachung eingesetzt. Diese "besonderen Mittel" sind umstritten - anders der hergebrachte und scheinbar harmlose Rückgriff auf Mitbürger als Informationsquelle. Bürgertelefone, Hotlines, Prämien für Anzeigen und gewerberechtliche Meldepflichten haben Konjunktur. Sie schonen die knappen Ermittlungsressourcen des Staates und entsprechen vermeintlich bürgernahem…mehr

Produktbeschreibung
Informationsversorgung ist Existenzbedingung des Staates - die Gesetzgebung nach dem 11. September hat dies erneut bestätigt. Um brisante Informationen zu erhalten, werden vermehrt versteckte technische Mittel zur Wohnraum- und Telefonüberwachung eingesetzt. Diese "besonderen Mittel" sind umstritten - anders der hergebrachte und scheinbar harmlose Rückgriff auf Mitbürger als Informationsquelle. Bürgertelefone, Hotlines, Prämien für Anzeigen und gewerberechtliche Meldepflichten haben Konjunktur. Sie schonen die knappen Ermittlungsressourcen des Staates und entsprechen vermeintlich bürgernahem Verwaltungsstil. Weil sie so alltäglich wirken, sind sie der Rechtswissenschaft bisher als Problem nicht aufgefallen.

Joachim Pohl zeigt erstmals den Umfang staatlicher Informationsbeschaffung beim Mitbürger in der Bundesrepublik. Er analysiert die bestehenden Regelungsmodelle, systematisiert einschlägige Regelungen und Praktiken und zeigt ihre Bedeutung im jeweiligen Kontext. Eine Querschnittsanalyse über hergebrachte Fachgebietsgrenzen hinweg deckt verschleierte Gemeinsamkeiten auf. Sie offenbart dabei die Konzeptionslosigkeit des Gesetzgebers und grobe Wertungswidersprüche in der Judikatur.

Mit seiner materialreichen Untersuchung erschließt der Autor das höchst aktuelle und dennoch bisher ignorierte Gebiet der Informationsbeschaffung beim Mitbürger. Er liefert dem Gesetzgeber Maßstäbe für zweckmäßige, kohärente Regelungen, setzt aber auch verfassungsrechtliche Grenzen für die Sammlung personenbezogener Informationen durch den Zugriff auf Mitbürger.