Schadenersatzrechtliche Grundfragen und praktische Anwendungsfälle
Durch die arbeitsteilige Informationserteilung vor dem Vertragsabschluss gewinnt die Haftung für unrichtige Auskünfte an Bedeutung. Die verursachten Nachteile sind meist reine Vermögensschäden, die außerhalb einer rechtlichen Sonderbeziehung nur ausnahmsweise ersatzfähig sind. Stammt die unrichtige Information von außenstehenden Dritten, stellt sich die Frage, ob eine alternative Haftungsgrundlage den Ersatz der bloßen Vermögensschäden der Informationsadressatinnen und Informationsadressaten stützt.
Diese Arbeit behandelt in ihrem Allgemeinen Teil die schadenersatzrechtlichen Grundfragen der Informationshaftung gegenüber Dritten und bringt dabei einen neuen, deliktisch begründeten Haftungsansatz auf Basis des § 1300 S 1 ABGB hervor. Im Besonderen Teil wird dieser Haftungsansatz auf praktische Anwendungsfälle der außervertraglichen Informationshaftung angewandt, unter anderem die Haftung für Liegenschaftsgutachten, Bestätigungsvermerke, Bilanzen, Kapitalmarktprospekte und Ratings.
Durch die arbeitsteilige Informationserteilung vor dem Vertragsabschluss gewinnt die Haftung für unrichtige Auskünfte an Bedeutung. Die verursachten Nachteile sind meist reine Vermögensschäden, die außerhalb einer rechtlichen Sonderbeziehung nur ausnahmsweise ersatzfähig sind. Stammt die unrichtige Information von außenstehenden Dritten, stellt sich die Frage, ob eine alternative Haftungsgrundlage den Ersatz der bloßen Vermögensschäden der Informationsadressatinnen und Informationsadressaten stützt.
Diese Arbeit behandelt in ihrem Allgemeinen Teil die schadenersatzrechtlichen Grundfragen der Informationshaftung gegenüber Dritten und bringt dabei einen neuen, deliktisch begründeten Haftungsansatz auf Basis des § 1300 S 1 ABGB hervor. Im Besonderen Teil wird dieser Haftungsansatz auf praktische Anwendungsfälle der außervertraglichen Informationshaftung angewandt, unter anderem die Haftung für Liegenschaftsgutachten, Bestätigungsvermerke, Bilanzen, Kapitalmarktprospekte und Ratings.