Die Erfüllung der Informationspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz spielt eine immer größere Rolle im Wertpapiergeschäft. Seit der Normierung der Informationspflicht besteht eine neue Haftungsgrundlage für mangelhafte Informationen. Hier wird die Frage beantwortet, unter welchen Voraussetzungen die sich hieraus ergebenden Haftungsgefahren abgefedert werden können. Es wird ein neues System zur Ermittlung der Informiertheit des Kunden vorgestellt und zur praktischen Anwendung empfohlen. Die Dispositionsbefugnis über die Initiative zur Informationserteilung basiert auf systematischen Argumenten. Diese Arbeit ist für alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen von Interesse, die eine standardisierte Abwicklung des Wertpapiergeschäfts anstreben.
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