Beim Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft
besteht beim Käufer der Bedarf, sich über das
Zielobjekt möglichst umfassende Informationen zu
beschaffen. Auch wenn der veräußerungswillige
Inhaber der Beteiligung ebenfalls an einer möglichst
umfassenden Auskunft an den potentiellen Erwerber
interessiert ist, kann die Informationsweitergabe
nicht ohne Bedenken erfolgen. Es ist nämlich die
Unternehmensleitung der Gesellschaft, die über die
nötigen Informationen verfügt diese muss jedoch
gesellschaftsrechtliche, kapitalmarktrechtliche und
datenschutzrechtliche Vorschriften bei der
Offenlegung der Unternehmensinformationen beachten.
Aus diesem Grund kann zwischen dem
veräußerungswilligen Gesellschafter und der
Geschäftsleitung ein Konflikt entstehen, der der
Veräußerung der Beteiligung im Wege steht. Dieses
Buch untersucht, wie dieser Konflikt im deutschen
Recht aufzulösen ist. Anschließend werden auch die
Lösungen im ungarischen Recht dargestellt.
besteht beim Käufer der Bedarf, sich über das
Zielobjekt möglichst umfassende Informationen zu
beschaffen. Auch wenn der veräußerungswillige
Inhaber der Beteiligung ebenfalls an einer möglichst
umfassenden Auskunft an den potentiellen Erwerber
interessiert ist, kann die Informationsweitergabe
nicht ohne Bedenken erfolgen. Es ist nämlich die
Unternehmensleitung der Gesellschaft, die über die
nötigen Informationen verfügt diese muss jedoch
gesellschaftsrechtliche, kapitalmarktrechtliche und
datenschutzrechtliche Vorschriften bei der
Offenlegung der Unternehmensinformationen beachten.
Aus diesem Grund kann zwischen dem
veräußerungswilligen Gesellschafter und der
Geschäftsleitung ein Konflikt entstehen, der der
Veräußerung der Beteiligung im Wege steht. Dieses
Buch untersucht, wie dieser Konflikt im deutschen
Recht aufzulösen ist. Anschließend werden auch die
Lösungen im ungarischen Recht dargestellt.