»Literatur, die praxistaugliche Lösungen bietet: Das ist der Ingenstau/Korbion !« _
Die VOB/B findet in der Praxis trotz der Einführung des (neuen) gesetzlichen Bauvertragsrechts ungebremst Anwendung und setzt weiterhin den Standard für die vertragsrechtliche Gestaltung von Bauvorhaben. Es ist deshalb wichtig, die Regelungen der VOB/B, auch in AGB-rechtlicher Hinsicht, in das neue gesetzliche Umfeld einordnen zu können.
Der umfassende Standardkommentar zur VOB/A und VOB/B kombiniert fachliche Tiefe mit unbedingtem Praxisbezug und gut verständlicher Sprache. Die hochspezialisierten Autor:innen verfügen über langjährige vergabe- bzw. bauvertragsrechtliche Erfahrung und kommentieren am Puls der Zeit.
NEU in der 22. Auflage:
ganz aktuell: Umgang mit Lieferengpässen und Kostenexplosionen am Bau durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg - Preisgleitklauseln und die entsprechenden Erlasse des BMWSB - Force Majeure Klauseln - Auswirkungen auf Vergabe, Vergütung und Bauzeitdie geänderte BGH-Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 VOB/B erfordert die rechtliche wie auch baubetriebliche Betrachtung einer Preisanpassung nach dem Maßstab der »tatsächlich erforderlichen Kosten«Rechtsprechung zum Ausschluss wegen beigefügter Erklärungen im VergaberechtAuswirkungen der HOAI 2021 auf VergabeverfahrenEinführung von Wettbewerbsregister und VergabestatistikErläuterungen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Herausgeber:
Der Kommentar wurde begründet von Heinz Ingenstau und Prof. Dr. Hermann Korbion und später fortgeführt von RA Prof. Dr. Horst Locher, VRiOLG a. D. Prof. Dr. Klaus Vygen und Ministerialdirigent Dr. Rüdiger Kratzenberg. Inzwischen wird er herausgegeben von Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter des VII. Zivilsenats (Bausenat) des Bundesgerichtshofs a.D., Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg und Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum privaten Baurecht, sowie von Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Lehrbeauftragter für Vergaberecht und Privates Baurecht an der FH Osnabrück, Schiedsrichter, Autor und Referent zum Bau- und Vergaberecht.
Autor:innen:
RA Prof. Dr. Christian Döring, Stuttgart; RA Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn; RA Dr. Edgar Joussen, Berlin; VRiOLG a.D. Karl-Heinz Keldungs, Düsseldorf; RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz, Köln; RA Prof. Dr. Ulrich Locher, Reutlingen; RA Peter Oppler, München; Norbert Portz, Bonn; RAin Dr. Ingrid Reichling, München; RA Dr. Claus Schmitz M.A., München; RA Dr. Urban Schranner, Berlin; RA Christian Sienz, München; RA Bernhard Stolz, München; RA Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Berlin; Universitätsprofessor em. Dr. iur. Axel Wirth, RA, Mainz.
Stimmen zur Vorauflage:
»Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass Hintergrundinformationen angeboten werden, die es dem Nutzer ermöglichen, über die reine Rechtsanwendung hinaus Verständnis für die Gesamtzusammenhänge zu entwickeln. Die Kommentierungen haben eine klare Struktur. Sie sind einerseits wissenschaftlich äußerst sorgfältig aufbereitet. Andererseits sprechen die Kommentierungen auch den juristischen Laien an, indem geson
Die VOB/B findet in der Praxis trotz der Einführung des (neuen) gesetzlichen Bauvertragsrechts ungebremst Anwendung und setzt weiterhin den Standard für die vertragsrechtliche Gestaltung von Bauvorhaben. Es ist deshalb wichtig, die Regelungen der VOB/B, auch in AGB-rechtlicher Hinsicht, in das neue gesetzliche Umfeld einordnen zu können.
Der umfassende Standardkommentar zur VOB/A und VOB/B kombiniert fachliche Tiefe mit unbedingtem Praxisbezug und gut verständlicher Sprache. Die hochspezialisierten Autor:innen verfügen über langjährige vergabe- bzw. bauvertragsrechtliche Erfahrung und kommentieren am Puls der Zeit.
NEU in der 22. Auflage:
ganz aktuell: Umgang mit Lieferengpässen und Kostenexplosionen am Bau durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg - Preisgleitklauseln und die entsprechenden Erlasse des BMWSB - Force Majeure Klauseln - Auswirkungen auf Vergabe, Vergütung und Bauzeitdie geänderte BGH-Rechtsprechung zu § 2 Abs. 3 VOB/B erfordert die rechtliche wie auch baubetriebliche Betrachtung einer Preisanpassung nach dem Maßstab der »tatsächlich erforderlichen Kosten«Rechtsprechung zum Ausschluss wegen beigefügter Erklärungen im VergaberechtAuswirkungen der HOAI 2021 auf VergabeverfahrenEinführung von Wettbewerbsregister und VergabestatistikErläuterungen zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Herausgeber:
Der Kommentar wurde begründet von Heinz Ingenstau und Prof. Dr. Hermann Korbion und später fortgeführt von RA Prof. Dr. Horst Locher, VRiOLG a. D. Prof. Dr. Klaus Vygen und Ministerialdirigent Dr. Rüdiger Kratzenberg. Inzwischen wird er herausgegeben von Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter des VII. Zivilsenats (Bausenat) des Bundesgerichtshofs a.D., Honorarprofessor für Bauvertragsrecht an der TU Dortmund, Lehrbeauftragter an der Philipps-Universität Marburg und Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum privaten Baurecht, sowie von Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Lehrbeauftragter für Vergaberecht und Privates Baurecht an der FH Osnabrück, Schiedsrichter, Autor und Referent zum Bau- und Vergaberecht.
Autor:innen:
RA Prof. Dr. Christian Döring, Stuttgart; RA Bernd Düsterdiek, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bonn; RA Dr. Edgar Joussen, Berlin; VRiOLG a.D. Karl-Heinz Keldungs, Düsseldorf; RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz, Köln; RA Prof. Dr. Ulrich Locher, Reutlingen; RA Peter Oppler, München; Norbert Portz, Bonn; RAin Dr. Ingrid Reichling, München; RA Dr. Claus Schmitz M.A., München; RA Dr. Urban Schranner, Berlin; RA Christian Sienz, München; RA Bernhard Stolz, München; RA Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Berlin; Universitätsprofessor em. Dr. iur. Axel Wirth, RA, Mainz.
Stimmen zur Vorauflage:
»Das Werk zeichnet sich dadurch aus, dass Hintergrundinformationen angeboten werden, die es dem Nutzer ermöglichen, über die reine Rechtsanwendung hinaus Verständnis für die Gesamtzusammenhänge zu entwickeln. Die Kommentierungen haben eine klare Struktur. Sie sind einerseits wissenschaftlich äußerst sorgfältig aufbereitet. Andererseits sprechen die Kommentierungen auch den juristischen Laien an, indem geson