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Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inländischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden anzeigen. Finanzaufsichtsrechtliche Inhaberkontrollverfahren sind beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten durchzuführen. Identische oder ähnliche Regelungen gelten auch für den geplanten Beteiligungserwerb an anderen beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors wie Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Börsenträgern.…mehr

Produktbeschreibung
Wer eine bedeutende Beteiligung an einem inländischen Unternehmen des Finanzsektors erwerben will, muss diese Absicht den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden anzeigen. Finanzaufsichtsrechtliche Inhaberkontrollverfahren sind beim beabsichtigten Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten durchzuführen. Identische oder ähnliche Regelungen gelten auch für den geplanten Beteiligungserwerb an anderen beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors wie Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Börsenträgern. Die Beteiligungsrichtlinie (2007/44/EG) und deren nationale Umsetzung im Jahr 2009 führten zuletzt zu einer grundlegenden Überarbeitung und Konkretisierung des bisher geltenden Rechtsrahmens. Diese Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und theoretischen Grundlagen finanzaufsichtsrechtlicher Inhaberkontrollverfahren beim Erwerb von bedeutenden Beteiligungen im Finanzsektor und den damit verbundenen rechtlichen und praktischen Problemen.
Autorenporträt
Andreas Wieland studierte Rechtswissenschaften an der Universität Köln. Nach Abschluss des Referendariats am Oberlandesgericht Köln ist er seit 2005 als Rechtsanwalt bei einer internationalen Anwaltssozietät in New York, Düsseldorf, London und zuletzt in Frankfurt am Main tätig. Der Autor ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmenskäufen und Kapitalmarkttransaktionen mit Bezug zum Finanzsektor. Ferner berät er Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Börsen, Versicherungen, Behörden und Unternehmen der Realwirtschaft in finanzaufsichtsrechtlichen Fragen.