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In seiner Arbeit beschäftigt sich der Autor zuerst mit der Frage, wann im Fall des Befasstseins mehrerer Arzt-Partner an einem schadenbringenden Behandlungsauftrag ein Bearbeitungsbeitrag von untergeordneter Bedeutung vorliegt, welcher die Haftung ausschließt. Im zweiten Kapitel liegt der Fokus auf dem Inhalt und der Wirkung des 8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Altverbindlichkeitenhaftung ( 8 Abs. 1 S. 2 PartGG i. V. m. 130 HGB). Der Verfasser zeigt hier eine bislang in der Literatur nicht diskutierte Haftungsproblematik "de lege lata" auf, die sich in Fällen ergeben kann, in denen ein…mehr

Produktbeschreibung
In seiner Arbeit beschäftigt sich der Autor zuerst mit der Frage, wann im Fall des Befasstseins mehrerer Arzt-Partner an einem schadenbringenden Behandlungsauftrag ein Bearbeitungsbeitrag von untergeordneter Bedeutung vorliegt, welcher die Haftung ausschließt. Im zweiten Kapitel liegt der Fokus auf dem Inhalt und der Wirkung des
8 Abs. 2 PartGG in der akzessorischen Altverbindlichkeitenhaftung (
8 Abs. 1 S. 2 PartGG i. V. m.
130 HGB). Der Verfasser zeigt hier eine bislang in der Literatur nicht diskutierte Haftungsproblematik "de lege lata" auf, die sich in Fällen ergeben kann, in denen ein ehemals bei der Partnerschaft angestellter Arzt dieser als Sozius beitritt. Im dritten Kapitel beleuchtet der Verfasser zunächst die Möglichkeiten einer allgemeinen Rechtsscheinhaftung im Partnerschaftsrecht und befasst sich anschließend mit Inhalt und Wirkung des
8 Abs. 2 PartGG in der allgemeinen Rechtsscheinhaftung
Autorenporträt
Moritz Vettermann, Volljurist, studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth. Sein Schwerpunkt liegt im Bereich Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht.