Dieses Werk führt den Nachweis, dass auch im kirchlichen Arbeitsrecht eine Inhaltskontrolle von Vertragswerken stattfindet. Hierzu geht es zunächst von der besonderen verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik aus und findet eine Möglichkeit, kirchliches Handeln entweder Art. 4 GG oder aber Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV zuzuordnen. Diese Einordnung ermöglicht es, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Inhaltskontrolle im kirchlichen Arbeitsrecht zu bejahen. Nach der Darstellung der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts überprüft die Arbeit, ob der kircheneigene "Dritte Weg" mit dem säkularen Tarifvertragssystem vergleichbar ist. Die Verneinung dieser These führt dazu, dass eine Inhaltskontrolle im kirchlichen Arbeitsrecht zulässig ist. Sie wird nur dort beschränkt, wo es um spezifisch Kirchliches geht. Die im Rahmen verschiedener Exkurse zum Vergleich dargestellte Rechtslage in Österreich stützt die gefundenen Ergebnisse.