Die rechtliche Gestattung von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträgen ist im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Arbeitnehmerschutz zu verorten. Dabei findet das Rechtsgefühl vieler, der Arbeitgeber dürfe jenseits der Sittenwidrigkeitsgrenze nicht schrankenlos immer wieder neu über die Gewährung von Gehaltsbestandteilen entscheiden, in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Niederschlag. Mit den durch die Schuldrechtsreform den Gerichten für Arbeitssachen an die Hand gegebenen Kontrollmitteln schränkt das Bundesarbeitsgericht die Gestattung von Freiwilligkeitsvorbehalten ein, jedoch mit fragwürdiger dogmatischer Begründung. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, das Ausmaß der Kontrollbedürftigkeit sowie -fähigkeit von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträgen zu begutachten. Dabei deckt sie die Schwierigkeiten auf, die die Schuldrechtsreform für so gängige arbeitsvertragliche Instrumente wie Freiwilligkeitsvorbehalte hervorgebracht hat.