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Die rechtliche Gestattung von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträgen ist im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Arbeitnehmerschutz zu verorten. Dabei findet das Rechtsgefühl vieler, der Arbeitgeber dürfe jenseits der Sittenwidrigkeitsgrenze nicht schrankenlos immer wieder neu über die Gewährung von Gehaltsbestandteilen entscheiden, in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Niederschlag. Mit den durch die Schuldrechtsreform den Gerichten für Arbeitssachen an die Hand gegebenen Kontrollmitteln schränkt das Bundesarbeitsgericht die Gestattung von…mehr

Produktbeschreibung
Die rechtliche Gestattung von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträgen ist im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Arbeitnehmerschutz zu verorten. Dabei findet das Rechtsgefühl vieler, der Arbeitgeber dürfe jenseits der Sittenwidrigkeitsgrenze nicht schrankenlos immer wieder neu über die Gewährung von Gehaltsbestandteilen entscheiden, in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Niederschlag. Mit den durch die Schuldrechtsreform den Gerichten für Arbeitssachen an die Hand gegebenen Kontrollmitteln schränkt das Bundesarbeitsgericht die Gestattung von Freiwilligkeitsvorbehalten ein, jedoch mit fragwürdiger dogmatischer Begründung. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, das Ausmaß der Kontrollbedürftigkeit sowie -fähigkeit von Freiwilligkeitsvorbehalten in Arbeitsverträgen zu begutachten. Dabei deckt sie die Schwierigkeiten auf, die die Schuldrechtsreform für so gängige arbeitsvertragliche Instrumente wie Freiwilligkeitsvorbehalte hervorgebracht hat.
Autorenporträt
Die Autorin: Daniela Quink wurde 1981 in Kassel geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen sowie der Katholieke Universiteit Leuven (Belgien). 2006 schloss sie ihr Studium mit dem Ersten Staatsexamen ab. Während ihres Referendariats am Oberlandesgericht Schleswig absolvierte sie Stationen bei internationalen Anwaltssozietäten in Hamburg. Im Anschluss an ihr Zweites Staatsexamen begann die Autorin ihre Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit Ende 2009 ist sie Rechtsanwältin in einer internationalen wirtschaftsberatenden Sozietät in Berlin.