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Zu den im Vereinsrecht seit langem umstrittenen Themen zählt die Frage, ob und inwieweit vereinsinterne Regelungen einer Inhaltskontrolle unterliegen. Besondere Bedeutung kommt der inhaltlichen Überprüfbarkeit vereinsinterner Regelungen zu, soweit der Idealverein seinen Mitgliedern als Anbieter von Sach- und Dienstleistungen gegenübertritt, zumal in diesem Bereich auch die Anwendung der AGB-Kontrolle naheliegt. Die Bereichsausnahme für Gesellschaftsrecht ( 310 Abs. 4 BGB), die nach herrschender Ansicht auch auf das Vereinsrecht anzuwenden ist, steht einer AGB-Kontrolle mitgliedschaftlich…mehr

Produktbeschreibung
Zu den im Vereinsrecht seit langem umstrittenen Themen zählt die Frage, ob und inwieweit vereinsinterne Regelungen einer Inhaltskontrolle unterliegen. Besondere Bedeutung kommt der inhaltlichen Überprüfbarkeit vereinsinterner Regelungen zu, soweit der Idealverein seinen Mitgliedern als Anbieter von Sach- und Dienstleistungen gegenübertritt, zumal in diesem Bereich auch die Anwendung der AGB-Kontrolle naheliegt. Die Bereichsausnahme für Gesellschaftsrecht (
310 Abs. 4 BGB), die nach herrschender Ansicht auch auf das Vereinsrecht anzuwenden ist, steht einer AGB-Kontrolle mitgliedschaftlich ausgestalteter Nutzungs- und Leistungsbeziehungen jedoch entgegen. Demgegenüber kommt die AGB-Kontrolle zur Anwendung, soweit der Verein Nichtmitgliedern die Möglichkeit zur Nutzung von Vereinseinrichtungen einräumt. Vor dem Hintergrund dieser Ungleichbehandlung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern geht die Arbeit der Frage nach, ob auch mitgliedschaftlich ausgestaltete Nutzungs- und Leistungsbeziehungen zwischen dem Idealverein und seinen Mitgliedern einer inhaltlichen Überprüfung zu unterziehen sind.
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Autorenporträt
Die Autorin: Sandra Löwer wurde 1977 in Marburg geboren und studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Sie war dort von 2002 bis 2004 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Verfahrensrecht. Anschließend war die Autorin Rechtsreferendarin mit Tätigkeiten in Wiesbaden, Marburg, Frankfurt am Main und La Valletta (Malta). Seit 2007 ist sie als Staatsanwältin in Limburg tätig.