Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Hochschule Fresenius; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die Bedeutung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung für den Teilhabeprozess aufgezeigt werden. Ausgehend von den Kategorien gesellschaftlicher Teilhabe werden die Modelle von Krankheit und Behinderung im gesellschaftlichen Verständnis dargestellt. Nachfolgend wird die Bedeutung von Arbeit als Instrument gesellschaftlicher Teilhabe diskutiert und aufgezeigt, welche Möglichkeiten der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben Menschen mit Behinderung haben. Anschließend wird das Konzept "WfbM" (Werkstätten für Menschen mit Behinderung) betrachtet und Aufgaben und Ziele beschrieben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden begleitend betrachtet. Dabei wird der Schwerpunkt auf die UN-BRK, das SGB IX, die Werkstättenverordnung (WVO) und die Rahmenverträge der Länder gesetzt. Den Fachkräften Sozialer Arbeit kommt im Integrationsprozess besondere Bedeutung zu. Netzwerkarbeit, Empowerment und Casemanagement werden als zentrale Handlungsfelder beschrieben. Im Diskurs wird die Bedeutung der WfbM für den Teilhabeprozess zusammengefasst und bewertet und das Spannungsfeld zwischen Teilhabe und Separation aufgezeigt. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. arbeiteten 2020 320.000 Behinderte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) sind als Rehabilitationseinrichtungen nach SGB IX beauftragt, den Eintritt von Menschen mit Behinderung (MmB) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§ 219 SGB IX). Das Förderinstrument zur vollen Teilhabe ist "Arbeit". Durch den originären Charakter einer WfbM werden Menschen mit Behinderung jedoch von nichtbehinderten Arbeitnehmern separiert. Dies zeigt das Spannungsfeld in dem sich WfbM als Sondereinrichtungen befinden - zwischen voller Teilhabe durch Förderung von Integration/Inklusion und Exklusion durch Segregation/Separation. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2006 und dem 1. Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK 2015 wurde die Diskussion zur Rechtfertigung des Systems ¿Werkstatt¿ auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt neu entfacht. Einerseits bescheinigt der Staatenbericht den Werkstätten Nachteiligkeit auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK, andererseits haben die Werkstätten nach Bundesteilhabegesetz weiterhin einen festen Platz in Rehabilitation und Teilhabe.
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