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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Didaktik - Sport, Sportpädagogik, Note: 2, Pädagogische Hochschule in Schwäbisch Gmünd, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Inklusion im Unterricht. Dabei werden zu Beginn rechtliche Grundlagen von Inklusion angesprochen, um auf ihre Wichtigkeit hinzudeuten. Des Weiteren wird dann Inklusion näher bestimmt und durch verschiedene Definitionen erläutert. Das Kapitel danach beschäftigt sich mit den verschiedenen Schulmodellen von Inklusion. Der Schwerpunkt dieser Arbeit wird auf Kapitel fünf und sechs gelegt. Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Didaktik - Sport, Sportpädagogik, Note: 2, Pädagogische Hochschule in Schwäbisch Gmünd, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Inklusion im Unterricht. Dabei werden zu Beginn rechtliche Grundlagen von Inklusion angesprochen, um auf ihre Wichtigkeit hinzudeuten. Des Weiteren wird dann Inklusion näher bestimmt und durch verschiedene Definitionen erläutert. Das Kapitel danach beschäftigt sich mit den verschiedenen Schulmodellen von Inklusion. Der Schwerpunkt dieser Arbeit wird auf Kapitel fünf und sechs gelegt. Die beiden Kapitel werden zeigen, welche Voraussetzungen inklusiver Sportunterricht erfüllen muss. Im Nachhinein werden drei Modelle zur Umsetzung inklusiven Unterrichts aufgezeigt. Zum Schluss wird noch ein Fazit gezogen.Die Deutsche UNESCO- Kommission setzt sich für das Konzept der Inklusion ein. Vielfalt ist demnach eine Chance für Lern- und Bildungsprozesse. Dabei sollen die Bedürfnisse von allen Menschen berücksichtigt werden. Für die Autoren Herrmann und Thünemann-Albers ist "der Grundgedanke der Inklusion [...] die Einbeziehung und Teilhabe aller Kinder". Die UN-Behindertenkonvention setzt sich als Schwerpunkt die Möglichkeit der Teilnahme aller Menschen an allen Aktivitäten. Sie vertritt die Meinung, dass die Gesellschaft ein Leben aller ermöglichen soll und nicht eine Gesellschaft, in der sich Behinderte ihr anpassen müssen. Am 26. März 2009 ist die Bundesrepublik Deutschland der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte Behinderter beigetreten. Neben Deutschland haben sich inzwischen 158 weitere Länder zur UN-Konvention bekannt.
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