Christina Hellrung untersucht, ob die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an ein inklusives Zusammenleben von Kindern mit und ohne Behinderungen im Sozialrecht verwirklicht werden können. Vor dem Hintergrund des völkerrechtlichen Verständnisses von Inklusion, Exklusion und Behinderung werden unterschiedliche Facetten vom Recht des Kindes mit Behinderung auf Inklusion sowie dessen verfassungsrechtliche Verankerung aufgezeigt. Ausgehend von der Fürsorgeentwicklung im deutschen Behindertenrecht wird die im SGB VIII und SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen unter kritischer Betrachtung der bestehenden rechtlichen Abgrenzungsprobleme an der Schnittstelle medizinischer, sozialer und schulischer Rehabilitation auf ihr Inklusionspotenzial untersucht. Dabei werden auch die geplanten Reformbestrebungen im Bundesteilhabegesetz kritisch auf den Prüfstand genommen.