Der Autor nimmt die entsprechende These des Freiburger Sozialanthropologen Christian Giordano zum Anlass, um eine allfällige Inkorporierung einer islamisch-rechtlichen Gerichtsbarkeit in das schweizerische Rechtssystem zu untersuchen. Anhand der Anerkennungstheorie von Eugen Ehrlich werden mögliche ausserstaatliche Streitschlichtungsmechanismen identifiziert und rechtssoziologisch charakterisiert. In einem zweiten Teil wird der Fokus auf die schweizerische Rechtsordnung gerichtet und die Voraussetzungen und Grenzen einer staatlichen Anerkennung ausserstaatlicher, namentlich islamisch-rechtlicher, Streitschlichtungsmechanismen herausgearbeitet.
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