Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar "Theorie und Praxis der Revolution", Sprache: Deutsch, Abstract: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Die Eidesformel des Bundespräsidenten und der Mitglieder der Bundesregierung aus Art. 56 S. 1 des Grundgesetzes zeigt Kernelemente des staatlichen Schutzauftrages gegenüber Volk und Verfassung auf. Gerade diese Dualität des unbedingten Schutzauftrages gegenüber Volk und Verfassung ist es, die im Folgenden immer wieder problematisch wird. Denn in außergewöhnlichen Situationen, wenn der Schutz der Bevölkerung schwerer sicherzustellen ist als in der Normallage, müssen sich die staatlichen Organe mit außergewöhnlichen Maßnahmen behelfen. Das Grundgesetz will diese Maßnahmen regeln und begrenzen, zeigt doch die deutsche Geschichte nur zu deutlich, dass beim Austreiben des Teufels schnell der sprichwörtliche Beelzebub bei der Hand ist. Doch wenn das "eigene" Volk oder zumindest Teile dessen die Verfassung und die verfassungsmäßige Rechts- und Gesellschaftsordnung ablehnen? Wie sollen staatliche Organe auf revolutionäre Bestrebungen in einer Ausnahmelage reagieren? Gerade wenn es um den Umgang mit anderen politischen Meinungen geht, um den Umgang mit der eigenen Bevölkerung, ist Vorsicht geboten. Das Grundgesetz will aber dennoch "wehrhaft" sein. Die Beseitigung der Verfassung und ihrer Rechtsordnung durch revolutionäre Bestrebungen, die außerhalb der vom Grundgesetz aufgezeigten Möglichkeiten agieren, kann und will nicht geduldet werden. Wie die Verfassung auf eine dieser außergewöhnliche Lagen, nämlich revolutionäre Bestrebungen im Inland, reagiert, welche Mittel sie den staatlichen Organen an die Hand gibt und welche Beschränkungen den staatlichen Organen bei der Verwendung eben dieser auferlegt sind, wird in dieser Arbeit gezeigt.
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