Die internationale Öffentlichkeit hat innerstaatlichen Amnestien erstmals größere Aufmerksamkeit geschenkt, nachdem in Argentinien, Chile und Uruguay international geächtete Menschenrechtsverletzungen mittels Amnestien straffrei gestellt wurden. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um eine einmalige, allein auf Südamerika begrenzte Problematik. Die achtziger Jahre haben in vielen Staaten zu einer Wandlung hin zur Demokratisierung geführt und infolge des Umbruchs Amnestiediskussionen ausgelöst; u.a. auch im wiedervereinigten Deutschland. Gleichzeitig ist die Bereitschaft der Staaten zur Respektierung völkerrechtlicher Grundsätze auch im Bereich des nationalen Rechts gewachsen, mit der Folge der Übernahme internationaler Verpflichtungen, international geächtete Verbrechen zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Arbeit die Frage, welche international akzeptierten Grundlagen bezüglich einer Amnestie existieren, und welche internationalen Grundsätze und völkerrechtlichen Verpflichtungen der innerstaatlichen Amnestierungskompetenz eines Staates Grenzen setzen.