In der von Streit geplagten Baubranche werden zunehmend häufiger GMP- und Allianzverträge verwendet, welche auf eine verstärkte kooperative Zusammenarbeit der Vertragsbeteiligten setzen. Bereits der GMP-Vertrag weist Kostensenkungspotenziale auf, welche über die besondere Vergütungsabrede geteilt werden. Der mehrseitige Allianzvertrag hingegen zeichnet sich durch eine weitgehende gemeinsame Risikotragung und Verantwortungsübernahme aller Vertragspartner aus.
Das Meinungsbild zur Rechtsnatur beider Vertragsmodelle ist äußerst divers. Ziel dieser Untersuchung war es, die idealtypischen GMP- und Allianzverträge vertragstypologisch einzuordnen und das auf sie anzuwendende Recht zu bestimmen, um so eine brauchbare Grundlage für die Rechtsanwendung in der Praxis zu schaffen. Es stellte sich dabei zentral die Frage, ob sich diese Vertragsmodelle noch im Rahmen eines Austauschvertrags halten oder aber Ausdruck einer auf einen gemeinsamen Zweck gerichteten Vereinbarung sind.
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Das Meinungsbild zur Rechtsnatur beider Vertragsmodelle ist äußerst divers. Ziel dieser Untersuchung war es, die idealtypischen GMP- und Allianzverträge vertragstypologisch einzuordnen und das auf sie anzuwendende Recht zu bestimmen, um so eine brauchbare Grundlage für die Rechtsanwendung in der Praxis zu schaffen. Es stellte sich dabei zentral die Frage, ob sich diese Vertragsmodelle noch im Rahmen eines Austauschvertrags halten oder aber Ausdruck einer auf einen gemeinsamen Zweck gerichteten Vereinbarung sind.
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