Das Insiderstrafrecht zielt darauf ab, eine vergleichbare Informationsversorgung der Anleger auf dem Wertpapiermarkt herzustellen. Insbesondere stellt sich bei An- und Verkäufen von Unternehmensbeteiligungen die Frage, inwieweit der rege Informationsaustausch zwischen Käufer und Verkäufer über das Zielunternehmen unter das strafbewehrte Insiderhandelsverbot fallen. Die Arbeit befasst sich speziell mit den strafrechtlichen Grundlagen des Insiderhandelsverbots, dessen EG-rechtlichen Vorgaben sowie mit dem Problem, inwieweit der Informationsaustausch bei Unternehmenstransaktionen mit dem Insiderrecht vereinbar ist.