Öffentliche Übernahmen gelten als locus classicus des Insiderhandels. Ihre insiderrechtskonforme Gestaltung kann sowohl den Bieter als auch die Zielgesellschaft vor Herausforderungen stellen. Vor dem Hintergrund der erstmaligen Kodifizierung spezieller Regelungen für öffentliche Übernahmen in der Marktmissbrauchsverordnung untersucht Désirée Höwing typische Konstellationen, die sich im Verlauf eines öffentlichen Übernahmeverfahrens ergeben können, auf ihre Vereinbarkeit mit dem insiderrechtlichen Handels- und Offenlegungsverbot. Dabei entwickelt sie insbesondere ein Konzept für die Offenlegung sogenannter fremder Insiderinformationen, die nicht der Sphäre des Offenlegenden entstammen. Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bilden Lösungsmöglichkeiten für das Dilemma des Bieters, wenn er Kenntnis von zumindest einer positiv wirkenden Insiderinformation in Bezug auf die Zielgesellschaft erlangt hat und die Zielgesellschaft sich weigert, diese zu publizieren (sogenannte Insiderfalle).