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Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Philipps-Universität Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2008 betrug der Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland knapp 1,6 Billionen Euro. Der Ursprung der Entwicklung hin zu einem solch exorbitanten Schuldenstand wird unter anderem in der Reform der deutschen Finanzverfassung im Jahre 1969 gesehen, da durch die neue Gesetzgebung bestehende Fehlanreize verstärkt und Gesetzesformulierungen seitdem in schädlicher Art und Weise ausgelegt wurden. Vor allem der Finanzausgleich wird zutreffend…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Philipps-Universität Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2008 betrug der Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland knapp 1,6 Billionen Euro. Der Ursprung der Entwicklung hin zu einem solch exorbitanten Schuldenstand wird unter anderem in der Reform der deutschen Finanzverfassung im Jahre 1969 gesehen, da durch die neue Gesetzgebung bestehende Fehlanreize verstärkt und Gesetzesformulierungen seitdem in schädlicher Art und Weise ausgelegt wurden. Vor allem der Finanzausgleich wird zutreffend als "[...] Achillesferse der deutschen Finanzverfassung [..]" bezeichnet, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Aufgabe auftrug, das Finanzausgleichssystem neu zu regeln, um eine wettbewerbsfähigere Form des Föderalismus zu schaffen. Die Föderalismuskommission II, die im März 2007 ihre Arbeit aufnahm, sollte die durch die Föderalismuskommission I begonnenen Reformen weiter vorantreiben. Zurzeit laufen Abstimmungen und Verhandlungen über Grundgesetzänderungen, die zum Ziel haben den in der jetzigen Form geltendenLänderfinanzausgleich und den Solidarpakt II zum Jahr 2019 auslaufen zu lassen. An ihre Stelle soll eine Schuldenschranke treten, die durch ein Frühwarnsystem ergänzt wird, das finanzielleNotlagen rechtzeitig erkennt. Danach soll der Art. 109 GG mit einem neuen Absatz 3 versehen werden, worin es heißen wird: "Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohneEinnahmen aus Krediten auszugleichen." Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen eintreten, wobei Tilgungsregelungendie Rückzahlungen verbindlich regeln sollen. Der Bundeshaushalt gilt dabei als ausgeglichen, solange er in konjunkturellen Normallagen nicht mehr als 0,35% des nominalen Bruttoinlandsproduktes in Krediten aufnimmt. Zwar werden die Reformvorstöße als Weg in die richtige Richtung gelobt, allerdings werden bereits jetzt, bevor die Beschlüsse überhauptumgesetzt wurden, weitergehende Reformen für die deutsche Finanzverfassung gefordert. Schon seit längerem wird von einigen renommierten Wissenschaftlern vorgebracht, man solle"[...] den Föderalismus bis zu einer institutionalisierten potentiellen Insolvenz von Gebietskörperschaften zu Ende denken." Diese Arbeit soll untersuchen, inwiefern die Implementierung einer Insolvenzordnung für subnationale Gebietskörperschaften eine realistische Reformoption für die deutsche Finanzverfassung darstellt.
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