Leistungen Dritter prägen das Wirtschaftsleben: Händler bitten Hersteller, an Abnehmer auszuliefern, Gesellschaften erfüllen oder besichern Verbindlichkeiten konzernverbundener Unternehmen, Banken kommen Zahlungsaufträgen ihrer Kontoinhaber nach. Diese alltägliche Vielgestaltigkeit macht sie für das Insolvenzanfechtungsrecht bedeutsam, Leistungen Dritter bilden gar den Prüfstein seiner Dogmatik. Florian Bartels systematisiert ihre Formen und trennt dabei in die drei Verhältnisse zwischen Forderungsschuldner, -gläubiger und Leistendem. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung richtet er an dieser Struktur aus. So können sich in der Insolvenz des Dritten Schuldner und Gläubiger oder in der des Schuldners Dritter und Gläubiger der Anfechtung ausgesetzt sehen. Es gilt, dieses Beziehungsgeflecht zu entwirren, etwa um in der Insolvenz von Drittem und Schuldner nicht den Gläubiger 'doppelt', sondern den 'richtigen' Anfechtungsgegner in Anspruch zu nehmen.