Die Insolvenzantragspflicht ist ein Kernbestandteil des deutschen Gläubigerschutzsystems, doch ist sie auch auf die englische Limited mit Interessenmittelpunkt in Deutschland anwendbar?
Das Werk geht dieser Frage im Spannungsfeld zwischen Niederlassungsfreiheit und europäischer Insolvenzverordnung nach. Es arbeitet mit der Verordnung verfolgte gemeineuropäische Insolvenzrechtszwecke heraus und untersucht, ob Antragspflicht und die sie sanktionierenden Haftungsfiguren diesen Zwecken dienen und ob die Anwendung dieser Rechtsfiguren gegen die Niederlassungsfreiheit der Artt. 43, 48 EG verstößt.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung auch auf die englische Limited mit Interessenmittelpunkt in Deutschland anwendbar sind.
Das Werk geht dieser Frage im Spannungsfeld zwischen Niederlassungsfreiheit und europäischer Insolvenzverordnung nach. Es arbeitet mit der Verordnung verfolgte gemeineuropäische Insolvenzrechtszwecke heraus und untersucht, ob Antragspflicht und die sie sanktionierenden Haftungsfiguren diesen Zwecken dienen und ob die Anwendung dieser Rechtsfiguren gegen die Niederlassungsfreiheit der Artt. 43, 48 EG verstößt.
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung auch auf die englische Limited mit Interessenmittelpunkt in Deutschland anwendbar sind.