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Für die Leiter von Unternehmen und ihre Berater ist es gerade im vorinsolvenzlichen Bereich wichtig, den Umfang der Unternehmensleiterpflichten zu kennen sowie den Zeitpunkt, zu welchem sich die Pflichten ändern. Die sog. Restrukturierungsrichtlinie enthält in Art. 19 Vorschriften zu den Pflichten der Unternehmensleitung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz. Diese Monographie untersucht, inwieweit sich in Folge der Umsetzung von Art. 19 RRiL die Pflichten der Unternehmensleiter im vorinsolvenzlichen Bereich verändern und ob die bestehenden Vorschriften ausreichend sind für die Umsetzung. Die…mehr

Produktbeschreibung
Für die Leiter von Unternehmen und ihre Berater ist es gerade im vorinsolvenzlichen Bereich wichtig, den Umfang der Unternehmensleiterpflichten zu kennen sowie den Zeitpunkt, zu welchem sich die Pflichten ändern. Die sog. Restrukturierungsrichtlinie enthält in Art. 19 Vorschriften zu den Pflichten der Unternehmensleitung bei einer wahrscheinlichen Insolvenz. Diese Monographie untersucht, inwieweit sich in Folge der Umsetzung von Art. 19 RRiL die Pflichten der Unternehmensleiter im vorinsolvenzlichen Bereich verändern und ob die bestehenden Vorschriften ausreichend sind für die Umsetzung. Die Umsetzung von Art. 19 RRiL betrifft dabei das neu zu beurteilende Verhältnis der Dispositionsfreiheit der Gesellschafter in der Krise zu dem Umfang der Berücksichtigung von Gläubigerinteressen. Fragen, wie die Fortführung eines Unternehmens in der Krise, die Vornahme risikobehafteter Geschäfte und die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages können daher nur noch unter Berücksichtigung von Art. 19 der Restrukturierungsrichtlinie beantwortet werden.
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Autorenporträt
Helge Krüger absolvierte von 2009 bis 2011 eine Lehre zum Bankkaufmann und ein Fernstudium zum Betriebswirt (IWW). Von 2011 bis 2016 studierte er Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Oxford, England. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er unter anderem bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg und bei der Europäischen Kommission in Brüssel. Seit 2019 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und im Bereich der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie der Insolvenzverwaltung tätig.