Durch die Insolvenzordnung ist das Gesamtvollstreckungsrecht in Deutschland vereinheitlicht worden. Außerdem wurde die früher bestehende Aufspaltung zwischen Konkurs- und Vergleichsverfahren aufgehoben. Dieser erfolgreiche Band zeigt die Neuerungen des Insolvenzrechts für die Praxis auf und hilft die Probleme des Insolvenzrechts besser zu verstehen.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.:
- Insolvenzvereinfachungsgesetz
- Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)
- Stand der Reform des Entschuldungsverfahrens
- Erweiterung der Sicherungsrechte im Eröffnungsverfahren
- Neuerungen bei der sofortigen Beschwerde gegen die Verfahrenseröffnung und die Abweisung mangels Masse
- Freigabe einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter (
35 Abs. 2 InsO)
- Aufgabe der "Erlöschenstheorie" bei der Ausübung des Wahlrechts des Insolvenzverwalters aus
103 InsO
- Weiterentwicklung des Anfechtungsrechts
- Verfahrenbei Masseunzulänglichkeit
- Rechtsprechung zur Verfahrenskostenstundung
- Voraussetzungen der Versagung/Erteilung der Restschuldbefreiung
- Anmeldung von ausgenommenen Forderungen
- Zulässigkeit der Eigenverwaltung mit Austausch der Geschäftsleitung
- Voraussetzungen für die Bestätigung von Insolvenzplänen
Dr. Gerhard Pape ist Richter am BGH. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher einschlägiger Veröffentlichungen; zugleich ist er Mitherausgeber einer insolvenzrechtlichen Fachzeitschrift.
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Richter am AG Köln a.D., war an den Beratungen der Insolvenzrechtsreformkommission von Anfang an beteiligt.
Joachim Voigt-Salus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin.
Für Rechtsanwälte, Richter, Insolvenzverwalter, Wirtschaftsberater, Vertreter der Kreditwirtschaft, Referendare, Studenten.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.:
- Insolvenzvereinfachungsgesetz
- Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG)
- Stand der Reform des Entschuldungsverfahrens
- Erweiterung der Sicherungsrechte im Eröffnungsverfahren
- Neuerungen bei der sofortigen Beschwerde gegen die Verfahrenseröffnung und die Abweisung mangels Masse
- Freigabe einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners durch den Insolvenzverwalter (
35 Abs. 2 InsO)
- Aufgabe der "Erlöschenstheorie" bei der Ausübung des Wahlrechts des Insolvenzverwalters aus
103 InsO
- Weiterentwicklung des Anfechtungsrechts
- Verfahrenbei Masseunzulänglichkeit
- Rechtsprechung zur Verfahrenskostenstundung
- Voraussetzungen der Versagung/Erteilung der Restschuldbefreiung
- Anmeldung von ausgenommenen Forderungen
- Zulässigkeit der Eigenverwaltung mit Austausch der Geschäftsleitung
- Voraussetzungen für die Bestätigung von Insolvenzplänen
Dr. Gerhard Pape ist Richter am BGH. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher einschlägiger Veröffentlichungen; zugleich ist er Mitherausgeber einer insolvenzrechtlichen Fachzeitschrift.
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck, Richter am AG Köln a.D., war an den Beratungen der Insolvenzrechtsreformkommission von Anfang an beteiligt.
Joachim Voigt-Salus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht in Berlin.
Für Rechtsanwälte, Richter, Insolvenzverwalter, Wirtschaftsberater, Vertreter der Kreditwirtschaft, Referendare, Studenten.