Spezialwissen kompakt aufbereitet:
Mit der rasant ansteigenden Anzahl der Insolvenzen in Deutschland haben auch die Insolvenzstraftaten stark zugenommen. Bei den meist äußerst komplexen Insolvenzstrafverfahren ergibt sich eine Vielzahl von Spezialproblemen, die eine über das normale Straf- und Strafverfahrensrecht hinausgehende Fachkenntnis - insbesondere des Insolvenz-, Handels- und Wirtschaftsrechts - erfordern.
Das strikt auf die Belange der Praxis zugeschnittene Werk behandelt alle wichtigen Fragenkomplexe des Insolvenzstrafverfahrens und vermittelt dem Anwalt die erforderliche Fachkenntnis für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung. Insbesondere gibt es wertvolle Hinweise und Hilfestellungen zu in der Praxis auftauchenden Fragen, die in der gängigen Kommentarliteratur nicht behandelt werden.
Mit der rasant ansteigenden Anzahl der Insolvenzen in Deutschland haben auch die Insolvenzstraftaten stark zugenommen. Bei den meist äußerst komplexen Insolvenzstrafverfahren ergibt sich eine Vielzahl von Spezialproblemen, die eine über das normale Straf- und Strafverfahrensrecht hinausgehende Fachkenntnis - insbesondere des Insolvenz-, Handels- und Wirtschaftsrechts - erfordern.
Das strikt auf die Belange der Praxis zugeschnittene Werk behandelt alle wichtigen Fragenkomplexe des Insolvenzstrafverfahrens und vermittelt dem Anwalt die erforderliche Fachkenntnis für eine effektive und erfolgreiche Verteidigung. Insbesondere gibt es wertvolle Hinweise und Hilfestellungen zu in der Praxis auftauchenden Fragen, die in der gängigen Kommentarliteratur nicht behandelt werden.
Diese Publikation hat Referenzcharakter.
Rechtsanwalt Karl Degenhard, München, in: ZIS 3/2014
Das Werk ist auf dem besten Weg, ein "Klassiker" auf seinem Rechtsgebiet zu werden.
Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert, in: NZWiSt 1/2012
Die wahre Erkenntnis kommt beim Lesen des Originals - dies ist nachdrücklich empfohlen!
RA Dr. Carsten Wegner, Fachanwalt für Strafrecht in: StV 11/2009
Den Verwalterbüros kann nur empfohlen werden, das Werk akribisch durchzuarbeiten und die Erkenntnisse daraus in Handlungsanleitungen für die Sachbearbeiter umzusetzen ...
ZInsO 24/2009
Rechtsanwalt Karl Degenhard, München, in: ZIS 3/2014
Das Werk ist auf dem besten Weg, ein "Klassiker" auf seinem Rechtsgebiet zu werden.
Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert, in: NZWiSt 1/2012
Die wahre Erkenntnis kommt beim Lesen des Originals - dies ist nachdrücklich empfohlen!
RA Dr. Carsten Wegner, Fachanwalt für Strafrecht in: StV 11/2009
Den Verwalterbüros kann nur empfohlen werden, das Werk akribisch durchzuarbeiten und die Erkenntnisse daraus in Handlungsanleitungen für die Sachbearbeiter umzusetzen ...
ZInsO 24/2009