Inspektionen, also Prüfungsbefugnisse der europäischen und mitgliedstaatlichen Verwaltungsbehörden vor Ort zur Sachverhaltsermittlung, sind ein praktisch-technisches Instrument zur Sicherstellung der Implementation des Gemeinschaftsrechts. Sie dienen gleichzeitig der interadministrativen Vertrauensbildung im Mehr-Ebenen-System europäischen Verwaltens. Anhand der Betrachtung einzelner Referenzgebiete des europäischen Verwaltungsrechts werden zunächst strukturprägende Elemente identifiziert.
Die primärrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen und die allgemeinen Grundsätze des Primärrechts bieten Maßstäbe für die weitere Analyse. Auf der Vollzugsebene bestehen horizontal und vertikal verlaufende mehrpolige und gestufte Rechtsbeziehungen. Die Untersuchung zeigt, daß die aus dem Eigenverwaltungsrecht der Gemeinschaft bekannten Verfahrens- und Verteidigungsrechte unter Beachtung bereichsspezifischer Besonderheiten auf das Gebiet der Verwaltungszusammenarbeit übertragbar sind. Einem besonderen Anpassungsdruck unter dem Blickwinkel zunehmender Vernetzung der Verwaltungsbehörden sind der Daten- und Geheimnisschutz, der Individualrechtsschutz und die Staatshaftung ausgesetzt.
Die primärrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen und die allgemeinen Grundsätze des Primärrechts bieten Maßstäbe für die weitere Analyse. Auf der Vollzugsebene bestehen horizontal und vertikal verlaufende mehrpolige und gestufte Rechtsbeziehungen. Die Untersuchung zeigt, daß die aus dem Eigenverwaltungsrecht der Gemeinschaft bekannten Verfahrens- und Verteidigungsrechte unter Beachtung bereichsspezifischer Besonderheiten auf das Gebiet der Verwaltungszusammenarbeit übertragbar sind. Einem besonderen Anpassungsdruck unter dem Blickwinkel zunehmender Vernetzung der Verwaltungsbehörden sind der Daten- und Geheimnisschutz, der Individualrechtsschutz und die Staatshaftung ausgesetzt.