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Die Aneignungen der Gelder und anderer Waren werden am meisten durch Menschen verübt, die dienstlich über den Besitz des Vermögens (Gelder, Wertpapiere und anderer Waren) verfügen. Habsucht, Unehrlichkeit, Unbescheidenheit, Gesinnungslosigkeit einer Person sind Voraussetzungen ihrer Zuneigung zur Korruption (Bestechung, Aneignung des fremden Vermögens), zur seelischen und körperlichen Ausbeutung bzw. Ausnutzung der anderen Menschen mit der Absicht Gewinn, Vorteile zu erzielen und auch dadurch eine Karriere zu machen. Sollten solche Personen eine Stelle als Leiter (Werk- oder…mehr

Produktbeschreibung
Die Aneignungen der Gelder und anderer Waren werden am meisten durch Menschen verübt, die dienstlich über den Besitz des Vermögens (Gelder, Wertpapiere und anderer Waren) verfügen.
Habsucht, Unehrlichkeit, Unbescheidenheit, Gesinnungslosigkeit einer Person sind Voraussetzungen ihrer Zuneigung zur Korruption (Bestechung, Aneignung des fremden Vermögens), zur seelischen und körperlichen Ausbeutung bzw. Ausnutzung der anderen Menschen mit der Absicht Gewinn, Vorteile zu erzielen und auch dadurch eine Karriere zu machen.
Sollten solche Personen eine Stelle als Leiter (Werk- oder Unternehmensleiter) bekleiden oder eine Stellung als Beamte, Amtsperson im öffentlichen Dienst (Polizist, Staatsanwalt, Richter, Untersuchungsrichter, Bürgermeister, Minister usw.) einnehmen, dann sind sie mehr geneigt, in solchen Verbrechen Mittäter zu werden.
Je höher das bekleidende Amt solche Personen in der Obrigkeit innehaben, desto mehr Machtbefugnis haben sie den Personen gegenüber, die über den dienstlichen Besitz des Vermögens verfügen, um die Letzte zur Aneignung des sich bei ihnen befindendem Geld und Gut zu zwingen.